Von der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung bis zum Familiennachzug und zur Einbürgerung: Wir beraten Sie pragmatisch und praxisbezogen im Ausländer- und Migrationsrecht und unterstützen Sie im Umgang mit Behörden.
Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und das Bedürfnis nach hochspezialisierten Fachkräften führen dazu, dass Unternehmen vermehrt Arbeitsverhältnisse mit grenzüberschreitendem Bezug eingehen, Arbeitnehmer aus dem Ausland rekrutieren oder Arbeitskräfte innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe transferieren. Ebenso zieht die Schweiz in hohem Masse qualifizierte Personen an, die hier Unternehmen gründen und zur Schweizer Wirtschaft beitragen wollen.
Im Rahmen dieser Mobilität schlagen Fachkräfte ausserdem neue Wurzeln und wünschen umfassende Beratung im Zusammenhang mit der langfristigen Regelung ihres Aufenthalts in der Schweiz – mit und ohne Familie.
Dank unserer umfassenden Expertise sowie unseren hervorragenden Beziehungen zu den Behörden profitieren Sie von einer effizienten und lösungsorientierten Beratung in all diesen Aspekten des Ausländer- und Migrationsrechts.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem in den nachfolgenden Bereichen: