Alle wichtigen Änderungen im Überblick.
Die Schiedskommission der International Bar Association hat neue Richtlinien zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit («IBA-Richtlinien») veröffentlicht. Die IBA-Richtlinien sind ein «Soft-Law»-Instrument, das internationale Standards für die Wahrung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Schiedsrichtern sowie für die Offenlegung von Interessenkonflikten festlegt. Obwohl sie ohne Zustimmung der Parteien nicht verbindlich sind, gelten sie als internationale «Best Practice» und werden in der Schiedsgerichtsbarkeit häufig zur Beurteilung von Interessenkonflikten und der Notwendigkeit einer Offenlegung herangezogen.
Die neuen IBA-Richtlinien aktualisieren die Version aus dem Jahr 2014, ohne deren Grundprinzipien zu verändern. Die Aktualisierung umfasst Anpassungen sowohl bei den «Allgemeinen Grundsätzen» als auch bei der Anwendungsliste dieser Grundsätze, dem sogenannten «Ampelsystem». Unser Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor.
Wichtige Änderungen im Teil I «Allgemeine Grundsätze»
Teil I der IBA-Richtlinien enthält sieben allgemeine Grundsätze, die bei der Beurteilung von Interessenkonflikten und der Notwendigkeit einer Offenlegung stets zu berücksichtigen sind.
Zu den wichtigsten Änderungen und Präzisierungen dieser Grundsätze gehören folgende:
Wichtige Änderungen im Teil II «Praktische Anwendung der Allgemeinen Grundsätze»
Teil II der IBA-Richtlinien enthält einen praktischen Leitfaden, der mögliche Situationen auflistet, in denen Parteien und Schiedsrichter in einen Interessenkonflikt geraten können. Der Leitfaden ist als sogenanntes «Ampelsystem» aufgebaut und in drei Kategorien unterteilt: die grüne Liste, die orange Liste und die (nicht einwilligungsfähige und einwilligungsfähige) rote Liste. Diese Beispiele können jedoch nicht alle möglichen Situation abdecken. Daher gilt die Anwendungsliste subsidiär zu den Allgemeinen Grundsätzen.
An der roten Liste (sowohl einwilligungsfähige als auch nicht einwilligungsfähige) und der grünen Liste wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Die meisten Änderungen betreffen die orange Liste (Beispiele mit einer Offenlegungspflicht):
(Die International Bar Association hat ein Vergleichsdokument zwischen den Fassungen von 2014 und 2024 auf Englisch veröffentlicht. Dieses bietet eine gute Orientierungshilfe für alle Änderungen: Siehe hier)
Diese Anpassungen reflektieren die Veränderungen in der modernen Rechtspraxis und das Bestreben, Schiedsrichtern und Praktikern in der Schiedsgerichtsbarkeit zusätzliche Orientierungshilfen zu Themen wie der Ablehnung von Schiedsrichtern und Offenlegungspflichten zu geben.
Haben Sie Fragen zu den neuen IBA-Richtlinien? Sind Sie unsicher, inwiefern sich die Änderungen auf Ihre Wahl oder mögliche Ablehnung von Schiedsrichtern auswirken könnten? Unser Arbitration Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.