Das Altersteilzeitmodell in der Schweiz: Chancen, rechtliche Aspekte und insbesondere die arbeitsvertragliche Gestaltung für einen flexiblen und finanziell gesicherten Ruhestand.
Der Übergang vom Berufsleben in die Pension ist ein bedeutender Schritt und sollte gut geplant werden. Neben der Teil- oder Frühpensionierung stellt das Altersteilzeitmodell eine mögliche Lösung dar, um diesen Übergang zu erleichtern. In Ländern wie Deutschland und Österreich ist dieses Modell bereits fest etabliert und rechtlich verankert. Doch funktioniert dieses Modell auch in der Schweiz und welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?
Es gibt verschiedene Ausgestaltungen der Altersteilzeit. Die am weitesten verbreitete Form ist das sogenannte Blockmodell. Die Arbeitszeit wird auf zwei Phasen aufgeteilt: die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. In der ersten Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin Vollzeit zum hälftigen Lohn und erarbeitet sich so bei der Arbeitgeberin ein Guthaben. Diese Phase dauert in der Regel die Hälfte der gesamten Altersteilzeitdauer. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit wird der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt, während er weiterhin ein Teilzeitgehalt bezieht. Dies hat den Vorteil für den Arbeitnehmer, dass er während der gesamten Dauer bis hin zum ordentlichen Referenzalter ein regelmässiges Einkommen erhält.
In der Schweiz gibt es keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen für das Altersteilzeitmodell. Ebenso gibt es bislang keine gerichtlichen Entscheidungen oder gefestigte Lehrmeinungen dazu. Die Umsetzung hängt daher von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie von branchenspezifischen Regelungen ab.
Das Altersteilzeitmodell ermöglicht es somit dem Arbeitnehmer bis zur ordentlichen Pensionierung mit einem regelmässigen Einkommen angestellt zu bleiben. In der zweiten Phase sind sie von der Arbeitspflicht befreit, erhalten aber weiterhin Lohn. Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen somit auf der Hand: faktisch kann der Arbeitnehmer sich vor Erreichen des ordentlichen Referenzalters zur Ruhe setzen, ist aber bis zum Referenzalter angestellt und erhält ein regelmässiges Einkommen. Für den Arbeitgeber kann ein Vorteil des Altersteilzeitmodells darin bestehen, dass es die Mitarbeiterbindung fördert, insbesondere wenn es als attraktive Option für ältere Mitarbeiter angeboten werden kann. Dies kann die Fluktuation verringern und dem Unternehmen helfen, erfahrene Fachkräfte länger zu halten.
Die Details des Altersteilzeitmodells sind mangels gesetzlicher Bestimmungen vertraglich festzulegen. Dies kann entweder durch eine Ergänzung des bestehenden Arbeitsvertrags oder durch den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags geschehen. Das Altersteilzeitmodell kann flexibel ausgestaltet werden, sodass es sich an die Bedürfnisse beider Parteien anpasst. Wichtige Punkte, die unbedingt geregelt werden sollten, sind:
Bei der Umsetzung des Altersteilzeitmodells können arbeitsrechtliche Herausforderungen auftreten. So stellt sich beispielsweise die Frage, was geschieht, wenn eine der Parteien den Arbeitsvertrag vor Ablauf der Gesamtdauer der Altersteilzeit kündigt (falls diese Option überhaupt möglich ist, was aber regelmässig der Fall sein wird), der Arbeitnehmer erkrankt oder in der Freistellungsphase eine Nebenerwerbstätigkeit aufnimmt. Ebenso ist zu klären, ob in der Freistellungsphase ein Anspruch auf Bonus besteht oder ein Konkurrenzverbot gilt. Diese und weitere Aspekte sollten im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Das Altersteilzeitmodell bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber Vorteile, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die Beachtung rechtlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben. Eine gute vertragliche Regelung ist unerlässlich, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Mit den richtigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag kann das Altersteilzeitmodell ein attraktives Instrument für den Übergang in den Ruhestand und ein Mittel der Mitarbeiterbindung darstellen.
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