Das neue Aktienrecht ab 1. Januar 2023 bringt Neuerungen für Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften usw. Unser Q&A beantwortet Fragen zu verschiedenen Themenbereichen.
Am 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft getreten. Es bringt Neuerungen für börsenkotierte
und nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften und in geringerem Umfang für Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Stiftungen und
Vereine. Das neue Recht beinhaltet eine Teilrevision des Aktienrechts (sowie weiterer verwandter
Rechtsgebiete). Die Teilrevision erfasst jedoch zahlreiche Neuerungen.
Das vorliegende Q&A beantwortet Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Recht für Aktiengesellschaften und soll einen praxisrelevanten, einfachen und schnellen Zugang zum neuen Recht ermöglichen
(die spezifischen Neuerungen für kotierte Aktiengesellschaften werden nicht behandelt).
Es beinhaltet Fragen, die nach den folgenden Themenbereichen geordnet sind:
Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen das Corporate M&A Team von MME gerne zur Verfügung.