Das Gesundheitsrecht umfasst Themen wie Prävention, Pflege, Life-Sciences und Haftung. Es erfordert fundiertes Wissen in Recht, Medizin und Technik, da Konflikte komplex und vielschichtig sind.
Im Gesundheitswesen kann es nicht nur zu medizinischen Komplikationen kommen, sondern auch «juristische Komplikationen» sind keine Seltenheit. Das Gesundheitsrecht und das Rechtsgebiet der Life Sciences sind in der Schweiz stark reguliert und betreffen sensible Bereiche – sowohl aus der Perspektive privater Akteure (z. B. Gesundheitsdienstleister, Patienten), als auch der Öffentlichkeit (Gesundheit als öffentliches Gut). Entsprechend verschieden sind auch die Streitgegenstände und die Verfahrenswege. Dieser Artikel gibt einen Einblick in das Gesundheitsrecht und beleuchtet typische Punkte, die es bei Streitigkeiten in diesem vielschichtigen Rechtsgebiet zu beachten gilt.
Das Gesundheitsrecht umfasst rechtliche Fragen rund um Gesundheitsschutz, Prävention, Krankheitsbehandlung und Pflege. Darunter fallen Themen wie Arzneimittel, Medizinprodukte, medizinische Berufe oder Digital Health. Dabei ist der öffentliche Gesundheitsschutz, d.h. Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren, ein zentraler Aspekt. Als Teil- oder Schwesterbereich des Gesundheitsrechts behandelt das Life-Sciences-Recht die Anwendung moderner biochemischer, medizinischer, biophysikalischer und molekularbiologischer Erkenntnisse sowie Fortschritte in Bioinformatik und Medizintechnik. Dieser Bereich zeichnet sich durch seine hohe Innovationsdynamik und regulatorische Komplexität aus.
Das Gesundheitsrecht begleitet den Menschen von Geburt bis Tod und weist Schnittstellen zu vielen anderen Rechtsgebieten auf wie Strafrecht (z. B. bei illegalen Substanzen), Zivilrecht (Haftung) oder Verwaltungsrecht (Zulassungen) auf. Es verbindet rechtliche Sicherheit mit gesellschaftlichem und technischem Fortschritt.
Der Gesundheitsbereich ist – wie jeder andere Lebensbereich – nicht geschützt von Streitigkeiten und Konflikten. Dabei müssen, je nach Streitgegenstand, unterschiedliche Verfahrenswege bestritten werden. Rechtliche Konflikte im Bereich des Gesundheitsrechts können als Privatprozesse vor Zivil- oder Schiedsgerichten oder als öffentlich-rechtliche Prozesse vor Verwaltungsbehörden und -gerichten ausgetragen werden. Diese Verfahren sind von unterschiedlichen Maximen geprägt, die den Ablauf und die Rollenverteilung der Beteiligten bestimmen und dem Verfahren eine charakteristische Prägung verleihen.
Privatrechtliche Prozesse
In zivilprozessualer Hinsicht spielen Haftungsprozesse eine bedeutende Rolle. Besonders bekannt sind dabei die Arzthaftung (z. B. bei Behandlungsfehlern oder Verletzungen der ärztlichen Sorgfaltspflicht) und die Produkthaftung. Solche Verfahren sind oft mit hohen Streitwerten verbunden, wenn beispielsweise Schadenersatzansprüche wie lebenslange Erwerbsausfälle geltend gemacht werden. Aufgrund des obligatorischen Krankenversicherungsmodells in der Schweiz ist auch die Beteiligung von Drittparteien in den Prozess gängig, was die Prozessführung komplex gestaltet.
Die rasante Innovationsentwicklung im Gesundheitsbereich führt zudem dazu, dass gesundheitsrechtliche Prozesse oft Berührungspunkte mit klassischen Gebieten des Wirtschaftsrechts aufweisen. So werden Zivilgerichte (inkl. die Handelsgerichte) auch häufig in Fällen mit gesellschaftsrechtlichen, patentrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder datenschutzrechtlichen Fragestellungen angerufen.
Ein wichtiger Bestandteil für die erfolgreiche Führung solcher Prozesse ist der Zugang zur und die Vermittlung der erforderlichen Fachexpertise. Dies erfolgt regelmässig über Partei- oder Gerichtsgutachten, die von Experten erstellt werden.
Öffentlich-rechtliche Prozesse
Im Verwaltungsprozess werden häufig Streitigkeiten über Markt-, Betriebs- oder Berufszulassungen sowie über Abrechnungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verhandelt. Anders als im Zivilprozess, der durch die einheitliche Schweizer ZPO geregelt ist, kommen im Verwaltungsprozess weiterhin auch kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetze oder Spezialgesetze zur Anwendung. Der Rechtsweg im Verwaltungsrecht teilt sich in den verwaltungsinternen (vor Verwaltungsbehörde) und den verwaltungsexternen/gerichtlichen Teil (vor Verwaltungsgericht). Während im Zivilprozess die Beweislast zentral ist, dominiert im Verwaltungsverfahren grundsätzlich der sogenannte Untersuchungsgrundsatz. Gemäss diesem Grundsatz hat die Verwaltungsbehörde oder das Gericht den richtigen und vollständigen Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen. In öffentlich-rechtlichen Gesundheitsprozessen sind Fragen rund um die Ermessensausübung rechtsanwendender Behörden zentral. Oft werden in Verwaltungsprozessen Verletzungen allgemeiner Verfahrensgrundsätze sowie verfassungsmässiger Grundsätze oder Verfassungsprinzipien wie Legalität, Verhältnismässigkeit und Treu und Glauben geltend gemacht. Gegenstand eines Verwaltungsprozesses sind Handlungen staatlicher Organe in unterschiedlicher Form. Anfechtungsobjekte können dabei Anordnungen aber auch das Unterbleiben oder Verzögern von Anordnungen oder auch Erlasse sein. Die anwendbare Verfahrens- oder Sachgesetzgebung enthält hierzu Bestimmungen. In diesem Zusammenhang ist es wesentlich, den korrekten Beginn der Frist sowie den ordnungsgemässen Fristenlauf zu ermitteln.
Die Prozessführung im Gesundheitsrecht stellt höchste Anforderungen an alle Beteiligten und erfordert den Beizug eines erfahrenen Prozessanwalts. Die gerichtlichen Verfahren in diesem Bereich vereinen komplexe medizinische, technische und ethische Fragestellungen. Die Vielfalt der möglichen Streitigkeiten erfordert eine fundierte Kenntnis sowohl der spezifischen Materien als auch der zugrunde liegenden Verfahrensmaximen auf Bundes- oder Kantonsebene. Prozessführung im Gesundheitsrecht ist nicht nur eine juristische Aufgabe, sondern auch ein Beitrag zum Schutz und Förderung der Gesundheit, einem zentralenöffentlichen Gut.
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