Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 Grundsatzentscheide zur Casinolandschaft in der Schweiz ab 2025 getroffen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. April 2022 Grundsatzentscheide zur Casinolandschaft in der Schweiz ab 2025 getroffen. Ende 2024 laufen alle bisher erteilten 21 Casino-Konzessionen aus. Im Hinblick auf die im Mai 2022 beginnende Neuausschreibung hat der Bundesrat beschlossen, zwei zusätzliche Spielzonen in Lausanne und Winterthur zu schaffen. Ansonsten gibt es nur punktuelle Anpassungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie die Grundsatzentscheide des Bundesrates lauten.
Am 31. Dezember 2024 werden die Konzessionen und Konzessionserweiterungen der 21 Schweizer Spielbanken auslaufen. Vor diesem Hintergrund hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuhanden des Bundesrats einen Bericht über die Casinolandschaft Schweiz verfasst und Empfehlungen unterbreitet. Der Bundesrat hat auf Grundlage dieses Berichts Grundsatzentscheide getroffen. Er hat namentlich über die Anzahl und die Art der zu erteilenden Konzessionen sowie das Vergabeverfahren entschieden.
Wie die Kommission ist auch der Bundesrat der Meinung, dass das Konzessionssystem nicht grundlegend reformiert werden muss. "Die Spielbanken werden weiterhin ausgewogen über die interessierten Regionen verteilt sein", heisst es in einer Mitteilung.
Anzahl und Art der Konzessionen
Der Bundesrat hat die Aufteilung des Gebiets der Schweiz in 23 Zonen gutgeheissen. 21 dieser Zonen entsprechen einer Region, in der sich bereits heute eine Spielbank befindet. Mit Lausanne und Winterthur werden zwei zusätzliche Zonen für die Erteilung zweier neuer Konzessionen des Typs A geschaffen, um das vorhandene Marktpotenzial besser zu erschliessen. Damit soll innerhalb der 23 Zonen an 10 Standorten eine A- Konzession erteilt werden. Darüber hinaus soll der Bundesrat maximal 13 B-Konzessionen erteilen. In Spielbanken mit einer Konzession B ist der Höchsteinsatz für Automatenspiele auf 25 Franken beschränkt. In Spielbanken mit einer Konzession A gelten keine derartigen Einschränkungen. Ausserdem dürfen die Standortkantone von B-Spielbanken eine kantonale Abgabe auf den Bruttospielertrag (ohne Online-Spiele) erheben. Bei den Standortkantonen von A-Spielbanken ist dies nicht der Fall.
Der Bundesrat hat bestimmt, dass eine Konzession A nur dann erteilt werden soll, wenn der zu wählende Standort es der Gesuchstellerin ermöglicht, mit den landbasiert angebotenen Spielbankenspielen einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als 30 Millionen Franken zu erzielen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn in dessen Einzugsgebiet in einer Fahrdistanz von 30 Minuten ungefähr 300 000 Personen wohnhaft sind.
In Bezug auf die Konzessionen des Typs B wurde entschieden, dass die Gesuchstellerin einen Standort wählen sollte, an dem sie mit den landbasiert angebotenen Spielbankenspielen einen Bruttospielertrag von jährlich mehr als 10 Millionen Franken erzielen kann. Diese Voraussetzung ist in der Regel dann erfüllt, wenn im Einzugsgebiet in einer Fahrdistanz von 30 Minuten ungefähr 100 000 Personen wohnhaft sind. Es wurde jedoch eine Ausnahme vorgesehen: Wenn die Voraussetzung der Einwohnerzahl im Einzugsgebiet nicht erfüllt ist, kann die Gesuchstellerin geltend machen, dass sie die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit auf eine andere Weise erfüllt, z. B. dank einem hohen Anteil an Touristinnen und Touristen unter den Besucherinnen und Besuchern.
Konzessionsvergabe im offenen Verfahren
Der Bundesrat hat entschieden, die neuen Konzessionen in einem offenen Verfahren zu vergeben: Damit können sich alle interessierten Parteien um eine Konzession bewerben. Die ESBK ist für das Konzessionsvergabeverfahren zuständig. Das Ausschreibungsverfahren für die Einreichung der Konzessionsgesuche wird im Mai 2022 lanciert werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Vergabe der Konzessionen entscheiden. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
Gerne unterstützt Sie unser Team aus Gaming und Entertainment-Experten bei sämtlichen Abklärungen. Weitere wichtige Informationen zum Thema finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates.