Wie können begüterte Personen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen bereits heute mit der schädlichen Erbschaftssteuer-Initiative der Schweizer Juso umgehen?
Die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso (die von massgebenden Kreisen der «erwachsenen» SP unterstützt wird) will für Erbschaften und Schenkungen, welche eine Schwelle von 50 Millionen Franken überscheiten, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene einführen. 50% des diese Schwelle überschreitenden Betrages soll zweckgebunden zu Gunsten «einer sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise» abschöpft werden.
Der Bundesrat hat sich Ende 2024 in einem Bericht an das Parlament (Botschaft) klar und unmissverständlich gegen die Initiative ausgesprochen. Er belegt mit Fakten, Zahlen und einem Gutachten, dass die Initiative volkswirtschaftlich schädlich ist, gegen die Steuerhoheit der Kantone verstösst, teilweise der Verfassung und dem Verhältnismässigkeitsprinzip der Schweizer Steuerpolitik widerspricht und erst noch «unter dem Strich» nicht zu zusätzlichem Steuereinkommen, sondern letztlich zu einem Abfluss von Steuersubstrat aus der Schweiz führt. Das Verdikt ist deshalb klar: Der Bundesrat lehnt die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab und betont explizit, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer von den Kantonen erhoben werde und die Initiative diese kantonale Kompetenz unterläuft. Mit Verweis auf die Bundesverfassung und die geltende Praxis will der Bundesrat die Initiative jedoch nicht für ungültig oder teilungültig erklären.
Der Bundesrat hält klar fest, dass die Volksinitiative aus staatspolitischer Sicht schädlich und bedenklich ist. Die gilt vor allem auch für die von der Initiative ausgelöste Vorwirkung. Sie löst bei Unternehmerinnen und Unternehmern und bei begüterten Personen Unsicherheit aus und schreckt mögliche reiche Zuzügerinnen und Zuzüger in die Schweiz ab: Investitionen werden zurückgehalten, Wegzugspläne werden erarbeitet, Zuzugspläne auf Eis gelegt. Dieser Schaden ist bereits angerichtet und kostet die Schweizer Volkswirtschaft Millionen von Franken.
Richtigerweise macht das Parlament mit grossem Tempo vorwärts: Bereits in der vierten Januarwoche wurde die Initiative von der zuständigen Kommission des Nationalrates wuchtig abgelehnt (17 zu 8 Stimmen). Abgestimmt über die Initiative kann vermutlich noch in diesem Jahr werden – der von ihr angerichtete Schaden könnte so wenigstens einigermassen in Grenzen gehalten werden. Erste Umfragen zeigen denn auch ein klares Nein des Volkes zur Initiative und auch eine klare Mehrheit der Kantone ist dagegen.
Einigermassen beruhigend ist, dass die Möglichkeit einer (sofortigen und mit der Annahme der Initiative in Kraft tretenden) Wegzugsteuer für den Bundesrat aus rechtlichen Überlegungen ausgeschlossen ist. Die in der Übergangsbestimmung der Initiative vorgesehene Wegzugsbesteuerung könnte deshalb erst ab dem Erlass von entsprechenden Ausführungsbestimmungen (und damit nicht rückwirkend auf das Datum der Abstimmung) in Kraft gesetzt werden. Solche Bestimmungen müssten in einem Gesetz oder einer Verordnung bis spätestens drei Jahre nach einer Annahme der Volksinitiative erlassen werden. Da es unklar ist, welche Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung überhaupt in Frage kommen und international auch durchgesetzt werden könnten und nicht zuletzt, weil ein Wegzug durchaus auch aus anderen Gründen als der Steuervermeidung erfolgen kann, könne eine Wegzugssteuer erst nach der Schaffung einer rechtsgültigen gesetzlichen Grundlage erhoben werden. Eine steuerliche «Einkerkerung» von Unternehmerinnen und Unternehmern und reichen Personen, die in der Schweiz leben, findet also nicht statt.
Eine Sofortwirkung tritt allerdings nach einer allfälligen Annahme der Volksinitiative für tatsächlich anfallende Erbschaften und ausgerichtete Schenkungen ein. Nach der Annahme der Volksinitiative würden Erbschaften und Schenkungen von Personen, die im Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung Wohnsitz in der Schweiz haben, (sofort) von der neuen Nachlass- und Schenkungssteuer erfasst, welche 50% des die CHF 50°Millionen Grenze überschreitenden Schenkungs- und/oder Nachlasssubstrats abschöpft.
Für die konkrete Situation von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie von reichen Personen, die in der Schweiz wohnen, bedeutet dies Folgendes:
1. Sollte die Initiative überhaupt angenommen werden (was zum heutigen Zeitpunkt äusserst fraglich, um nicht zu sagen, höchst unwahrscheinlich ist), besteht genügend Zeit (ca. drei Jahre), einen allfälligen Wegzug aus der Schweiz zu planen, um sich der neuen Steuersituation anzupassen. Dieses Risiko wird im Allgemeinen sowohl überschaubar wie auch planbar sein. Nachdenken darüber ist sicher sinnvoll; Sofortmassnahmen sind allerdings derzeit keine nötig.
2. Die neue Besteuerung würde allerdings sofort in Kraft treten für Schenker und Erblasser mit Wohnsitz in der Schweiz, welche tatsächlich Schenkungen ausrichten oder versterben und mit der Zuwendung bzw. ihrem Nachlass die 50°Millionen Franken Grenze überschreiten würden. Es ist nicht davon auszugehen, dass unter diesen Umständen noch Schenkungen gemacht würden, weshalb dieses Risiko vermieden bzw. vernachlässigt werden kann. Das Risiko eines Todesfalls ist allerdings stets latent vorhanden. Sollte die Initiative zu Lebzeiten einer Person angenommen werden und diese vor einem allfälligen Wegzug ins Ausland unglücklicherweise sterben, würde die neue Besteuerung greifen. Angesichts der doch hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Initiative die Doppelhürde eines Volks- und Ständemehrs nicht schaffen wird, kann wohl auch dieses Risiko als tragbar angesehen werden.
3. Das Damoklesschwert der Initiative und auch die verschiedenen (erfolgten und geplanten) Revisionen des Schweizer Erbrechts haben aber verschiedene Unsicherheiten oder Fragen zur Rechtslage ausgelöst. Es ist deshalb sinnvoll, die eigene Nachlass- und Steuerplanung in nächster Zeit einmal zu überprüfen und mit Fachpersonen zu besprechen. Das auf Privatkunden spezialisierte Team von MME Legal & Tax steht Ihnen in Zürich und Zug für Auskünfte und weitere Informationen gerne zur Verfügung.