12. September 2024

Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) inkl. Right to Repair und Digital Product Passport – Was gilt es zu tun?

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Legal Partner Martin Eckert hat in seinem Vortrag des Seminars „EU-Regulierungen“ bei Swissmem die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  1. Ausgangslage Schweiz: regulatorische Landschaft
  2. EU-Kreislaufwirtschaft - Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (März 2020)
  3. Ausgangslage EU: regulatorische Landschaft - EU Green Deal
  4. Rechtliche Einordnung der Ökodesign-Verordnung - Verordnung (EU) 2024/1781
  5. Ökodesign - Was ändert sich?
  6. Anwendungsbereich - Wer und was fällt unter die Regulierung?
  7. Zeitverhältnisse - Ab wann gelten die neuen Regeln?
  8. Ökodesign-Anforderungen - Welche Anforderungen kann die Kommission definieren? Art. 6 und Art. 7
  9. Digitaler Produktpass (DPP) - Kein Verkauf ohne DPP, Typische Inhalte: Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung
  10. Priorisierung, Planung und Konsultation - Welche Produktegruppen werden zuerst reguliert (Art. 18 ff.)?
  11. Pflichten der Wirtschaftsteilnehmer - Spezifische Pflichten, Allgemeine Pflichten - Geltung für alle Wirtschaftsteilnehmer
  12. Weitere Regelungspunkte der Ökodesign-VO - Eine Auswahl
  13. Recht auf Reparatur - Richtlinie über das Recht auf Reparatur (auch „R2R“)
  14. Packaging and Packaging Waste Regulation (Revision) - EU-VerpackV 2025 (vorläufige politische Einigung 04.03.2024)
  15. Stärkung der Verbraucherposition („Empowering“) - Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (ECGT-RL 2024/825)
  16. Directive on Green Claims - Ergänzt ECGT-RL setzt sie weiter um
  17. Handlungsempfehlungen - Was gilt es zu tun?
  18. MME «Walks the ESG-Talk» - MME veröffentlicht als erste Schweizer Anwaltskanzlei einen umfassenden ESG-Bericht nach GRI-Standard

Der Vortrag bietet eine Einführung und eine Übersicht über das Thema «grüne Produkte». Die EU-Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft beinhaltet diverse neue Regelwerke, die für Schweizer Unternehmen relevant sind. Es geht nicht um Compliance, sondern konkrete Anforderungen an Produkte. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, kann nicht mehr in die EU geliefert werden.

Die vollständige Präsentation finden Sie hier zum Download. Zusätzlich können Sie hier ein «Factsheet zum Stand der Ecodesign Directive aus Verbandssicht» herunterladen.

Martin Eckert und sein Team stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.