Nachdem 2015 aufgrund der Bestrebungen der FATF nach mehr Transparenz in Bezug auf Eigentumsverhältnisse neue Regeln eingeführt wurden, ist bereits die nächste Neuerung geplant.
In der Schweiz soll nun in einem nächsten Schritt an einer im zweiten Quartal 2023 geplanten Vernehmlassung die Gesetzesvorlage zu einem Schweizerischen Zentralregister konkretisiert werden. Mit einer Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen dürfte ungefähr anfangs 2026 gerechnet werden. Sobald mehr Informationen vorliegen, insbesondere zur genauen Ausgestaltung des Zentralregisters, soll dieser Bericht aktualisiert werden.
Weitere Entwicklungen, welche es zudem zu beobachten gilt, ist die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Geldwäschereigesetzes auf Berater. Nachdem die Bestimmung nicht wie geplant mit der Revision des Geldwäschereigesetzes eingeführt wurde, wird diese Thematik in naher Zukunft vermutlich wieder aufgegriffen. Dies hängt zu einem grossen Teil mit den Ende 2021 geleakten Pandora Papers zusammen, welche aufzeigen sollen, dass mehrere Schweizer Beraterunternehmen im Korruptions- und Geldwäschereiskandal involviert waren. Konkrete Vorstösse gibt es allerdings noch keine.
Bis dahin verweisen wir daher auf einen bereits 2019 verfassten Bericht, der einen guten Überblick über mögliche Pflichten gibt: Die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Geldwäschereigesetzes auf Berater