Die Genfer haben im Juni entschieden: Künftig soll den in Genf arbeitstätigen Eltern nach der Geburt eine Elternzeit von 24 Wochen zustehen. Ein Überblick über die Vorlage und ihre (rechtlichen) Konsequenzen.
Die Initiative zielte darauf ab, die Genfer Verfassung zu ändern und darin einen Elternurlaub von 24-Wochen zu garantieren. Die Elternzeit-Initiative sollte ermöglichen, den 16-wöchigen kantonalen Mutterschaftsurlaub (im Kanton Genf haben Mütter bereits bis anhin 16 Wochen anstatt 14 Wochen Mutterschaftsurlaub) und den 2-wöchigen Vaterschaftsurlaub um weitere 8 Wochen zu ergänzen. 6 von den 8 zusätzlichen Wochen gehen obligatorisch an den Elternteil, der nicht von der Mutterschaftsversicherung profitiert. Über die weiteren 2 Wochen kann sich jedes Paar individuell einigen.
Der Elternurlaub gilt für alle Formen eines Familienmodells. Berechtigt sind auch gleichgeschlechtliche Paare, Adoptiveltern und Pflegeeltern.
Die Initiative regelt nur die Grundsätze. Das Genfer Parlament muss die Massnahmen zur Umsetzung der Initiative ausarbeiten, bevor die Elternzeit wirksam wird. Wie lange die Ausarbeitung der Massnahmen dauert, ist heute noch unklar.
Nein, der Titel der Initiative kann auf den ersten Blick trügen, denn tatsächlich können die privaten Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern die Elternzeit zu gewähren. Der Grund dafür liegt im Vorrang des Bundesrechts und der abschliessenden Regelung der Ferien (Art. 329a – 329j im Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, OR) im Obligationenrecht.
Die 24 Wochen Elternzeit nach der Geburt eines Neugeborenen wird von einer Abgabeerhöhung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in die kantonale Mutterschaftsversicherung von je 0.15 – 0.2 % finanziert. Die Krux ist: diese Beiträge sind obligatorisch, auch wenn nicht garantiert ist, dass man als Arbeitnehmer von der Elternzeit profitiert.