Was gilt es in der Schweiz vorzukehren?
Die Themen ESG (Environmental Social Governance) und CSR (Corporate Social Responsibility) sind in aller Munde. Im Zuge der Globalisierung und dem immer stärker werdenden Bewusstsein in Bezug auf soziale Themen wird die Forderung an Wirtschaftsunternehmen immer lauter, innerhalb ihrer Wirtschaftstätigkeit auch ihrer Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte nachzukommen (ESG, CSR). Hier lauern Risiken, die Reputations-, Haftungs-, finanzielle- und regulatorische Folgen haben können. Daneben bieten sich aber auch Chancen (Wettbewerbsvorteile durch Fair Trade; attraktive Unternehmenskultur). Zudem wird das Reporting von ESG-Kriterien für das Rating von (börsenkotierten) Unternehmen immer wichtiger und damit relevant für den Wert des Unternehmens.
Die Unternehmen werden durch sich zunehmend bildende Standards und Normen in Bezug auf CSR einem Integritätsrisiko (Integrity Risk) ausgesetzt. CSR bedeutet hierbei nicht nur die Vermeidung der direkten Beeinträchtigungen der Menschenrechte durch gewisse Tätigkeiten (z.B. Kinder- und Zwangsarbeit, Misshandlungen, Diskriminierungen), sondern auch die Vermeidung mittelbarer Auswirkungen durch Businesspartner (Supply Chain). Die Achtung der Menschenrechte obliegt den Unternehmen unabhängig von Grösse, Geschäftsumfeld und Struktur, wobei die jeweils notwendigen Massnahmen variieren können.
Das Ur-Dokument sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights), die der UNO-Menschenrechtsrat im Jahr 2011 verabschiedete. Diese - sehr allgemein formulierten - Leitlinien umfassen im Wesentlichen die folgenden Pflichten:
Im Nachgang und auf der Grundlage der UNO-Leitprinzipien wurden zahlreiche weitere Soft Laws erlassen und Initiativen auf multilateraler Ebene oder durch NGOs ergriffen. Die Vielfalt der Regeln ist verwirrlich. Wir haben folgende wichtigste Erlasse herausfiltriert:
Auch die Schweiz (Eidgenossenschaft) wurde aktiv und veröffentlichte zwei Dokumente:
Wir empfehlen in der Praxis folgende Schritte:
1. Entwicklung unternehmensspezifischer Policies
2. Implementierung eines geeigneten Due Diligence Prozesses
3. Falls notwendig: Massnahmenplan (z.B. Bereinigung der Supply Chain);
4. ESC/CSR Reporting im Geschäftsbericht
Gerne steht Ihnen MME als Legal Partner zur Seite und unterstützt Sie, Ihre Verantwortung als Wirtschaftsunternehmen wahrzunehmen. Wir haben ein pragmatisches Standard-Package ausgearbeitet, dass wir effizient auf Ihre konkreten Bedürfnisse und Ihr Risikoprofil anpassen können. Unseren Governance- und Compliance-Spezialisten begleiten Sie nicht nur beim Paper Work, sondern auch bei der Einführung und Weiterentwicklung des Themas CSR innerhalb ihrer Geschäftsprozesse.