16. Oktober 2023

ESG: Neuer Rechtsstatus «nachhaltiges Unternehmen»

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Ziel einer politisch breit abgestützten parlamentarischen Initiative ist es, die schweizerische Gesetzgebung zu ändern, um die Einführung eines freiwilligen Rechtsstatus einer «Nachhaltigen Unternehmung» zu ermöglichen.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner

An welchen verlässlichen Standards sollen sich Unternehmerinnen, Investoren, Verbraucherinnen und öffentliche Einrichtungen bei der Auswahl nachhaltiger Geschäftspartner orientieren? Die Auswahl an (privaten) Standards und Zertifikaten ist gross. Ein Überblick ist schwierig. Es fehlt in der Schweiz ein offizieller, geprüfter ESG-Standard für nachhaltige Unternehmen.

Auch aus der Optik der Unternehmen fehlt ein rechtlicher Rahmen, der das Engagement der Unternehmen für Nachhaltigkeit klar und sichtbar macht. Viele Schweizer Unternehmen wirtschaften bereits heute nachhaltig oder sind auf dem Weg dazu. Ohne einen klaren gesetzlichen Rahmen bleiben ihre Bemühungen jedoch oft unbemerkt und werden nicht genügend gefördert.

Ein parlamentarische Initiative will nun diese Lücke mit einer Änderung im Gesellschaftsrecht (OR; Rechnungslegungsrecht; Handelsregisterverordnung; Ausführungsverordnung) schliessen. Eine Idee, die schon in Frankreich, Italien, Spanien. Grossbritannien und den USA umgesetzt wurde. Schweizerische Unternehmen - gleich welcher Rechtsform - sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, freiwillig als «nachhaltige Unternehmen» im Rechtsverkehr aufzutreten. Wer als Unternehmung diesen Rechtsstatus anstrebt, muss diverse, vom Gesetzgeber zu definierende Voraussetzungen erfüllen (Anforderungen an die Unternehmensverantwortung/Governance und Nachhaltigkeit), muss sich von einem unabhängigen Prüfer auditieren lassen und hat ESG-Berichterstattungspflichten.

Hinter der parlamentarischen Initiative steht die Allianz für nachhaltige Unternehmen