Mit der erneuten Anpassung des CO2-Gesetzes hat das schweizerische Parlament auch das UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) angepasst. Unlauter handelt, wer Angaben über sich, seine Werke oder Leistungen in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, die nicht durch objektive und überprüfbare Grundlagen belegt werden können.
Das Greenwashing-Verbot betrifft verschiedene Tätigkeiten und Unternehmensbereiche. Insbesondere: