Navigation durch Schlüsselthemen und Integration von Nachhaltigkeit in Vergütungssystemen
Umwelt-, Sozial- und Governance-Überlegungen (ESG) werden bei der Gestaltung von Unternehmensstrategien weltweit immer wichtiger. Die Schweiz räumt der Nachhaltigkeit und der unternehmerischen Verantwortung einen hohen Stellenwert ein. Daher ist es für Unternehmen wichtig, die Überschneidungen zwischen ESG und Arbeitsrecht zu verstehen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Themen und gibt Einblicke, wie Unternehmen ESG-Prinzipien in ihre Vergütungssysteme einbeziehen können.
Schweizer Unternehmen erkennen zunehmend die Bedeutung von ESG-Faktoren. Die Integration von ESG-Prinzipien in die Arbeitspraktiken beinhaltet die Förderung von fairen Löhnen, Vielfalt und Inklusion sowie die Förderung einer gesunden Work-Life-Balance.
Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in grossen börsenkotierten Unternehmen wurden beispielsweise am 1. Januar 2021 im Rahmen einer "Comply or Explain"-Regelung im Schweizerischen Obligationenrecht Mindestzielquoten für grosse börsenkotierte Unternehmen eingeführt. Die Reform sieht insbesondere vor, dass der Frauenanteil im Verwaltungsrat dieser Unternehmen mindestens 30 % und in der Geschäftsleitung mindestens 20 % betragen muss. Erfüllt ein Unternehmen diese Quoten nicht, muss es in seinem Vergütungsbericht die Gründe für das Nichterreichen der Quoten und die Massnahmen zur Behebung der Situation angeben.
Schweizer Unternehmen können ihr ESG-Standing verbessern, indem sie nachhaltige Beschäftigungspraktiken einführen, wie z. B. flexible Arbeitsregelungen, Mitarbeiterschulungs- und -entwicklungsprogramme sowie Massnahmen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Punkte spielen auch bei den Zuschlagskriterien bei Beschaffungsprojekten der öffentlichen Hand (öffentliche Ausschreibungen) eine immer wichtigere Rolle.
Integration von ESG in Vergütungssysteme:
a.) Leistungskennzahlen: Unternehmen können ESG-Ziele mit Leistungskennzahlen für Mitarbeiter verknüpfen. Zum Beispiel können Boni für Führungskräfte an Erfolge bei der Reduzierung des CO2-Fussabdrucks des Unternehmens, der Förderung von Vielfalt und der Gewährleistung ethischer Praktiken in der Lieferkette geknüpft werden.
b.) Einbeziehung von Stakeholdern: Die regelmäßige Einbeziehung von Stakeholdern, einschließlich der Mitarbeiter, ist für die Gestaltung von ESG-Strategien von entscheidender Bedeutung. Unternehmen können Feedback zu Nachhaltigkeitsinitiativen einholen und so sicherstellen, dass die Stimmen der Mitarbeiter in Entscheidungsprozessen gehört werden.
c.) Transparenz und Berichterstattung: Eine transparente Kommunikation über ESG-Initiativen ist unerlässlich. Eine regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte und Rückschläge schafft Vertrauen bei den Stakeholdern und zeigt das Engagement für kontinuierliche Verbesserungen. Unternehmen, die gemäss Art. 964a ff. OR einen Bericht über nichtfinanzielle Belange erstellen und publizieren müssen, haben explizit über Arbeitnehmerbelange zu berichten.
Schlussfolgerung:
Da ESG-Überlegungen in der Geschäftswelt immer mehr an Bedeutung gewinnen, müssen Unternehmen in der Schweiz Nachhaltigkeitsprinzipien in ihre Arbeitspraktiken integrieren. Von der Förderung von Vielfalt und Inklusion bis hin zur Einführung fairer Vergütungssysteme, die auf ESG-Ziele ausgerichtet sind, können Unternehmen ihre Gesamtleistung steigern und gleichzeitig zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Zukunft beitragen. Ein Gleichgewicht zwischen der Einhaltung von Gesetzen und einem echten Engagement für ESG-Prinzipien kommt nicht nur den Mitarbeitern zugute, sondern positioniert die Unternehmen auch als verantwortungsbewusste Akteure und steigert die Attraktivität für (junge) Talente.
Unsere Arbeitsrechts- und ESG-Teams stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie ganzheitlich zu unterstützen.