31. Oktober 2023

ESG und Greenwashing im schweizerischen Finanzsektor?

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Das Eidgenössisches Finanzdepartement plant staatliche Regulierung zur Vermeidung von Greenwashing

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  • Adrian Peyer

    Legal Partner

Das Interesse an nachhaltigen Finanzierungen hat enorm zugenommen, angetrieben durch internationale Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Die erheblichen internationalen Kapitalströme in Richtung Environmental, Social- und Governance (ESG)-Investitionen birgt aber auch die Gefahr, dass Finanzinstitute Produkte nachhaltig nennen, die es nicht sind.

Unter dem sogenannten Greenwashing versteht man den Versuch von Organisationen, sich insbesondere durch Massnahmen im Bereich Kommunikation und Marketing ein „grünes“ bzw. „nachhaltiges“ Image zu geben, ohne entsprechende, nachhaltigkeits-orientierte Aktivitäten im operativen Geschäft tatsächlich systematisch umzusetzen.

Greenwashing ist insbesondere im Finanzsektor ein grosses Thema. Finanzprodukte werden als „grün“ oder „nachhaltig“ angeboten, ohne hierfür klare Kriterien anzugeben beziehungsweise anzuwenden. Zunehmend verbreitet ist in diesem Kontext auch die Aussage, die Finanzprodukte seien „klimaneutral“.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat deswegen kürzlich angekündigt, eine Vorlage zur Umsetzung des Bundesrates Standpunkts zur Vermeidung von Greenwashing zu erarbeiten. Dieser Schritt wurde dem Bundesrat auf seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 mitgeteilt und markiert einen wichtigen Meilenstein im Bemühen der Schweiz, die Täuschung von Kundinnen und Kunden im Finanzsektor hinsichtlich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen zu bekämpfen.

Bereits im Dezember 2022 hatte der Bundesrat seinen Standpunkt zur Greenwashing-Prävention im Finanzsektor veröffentlicht. Dieser Schritt spiegelte das Engagement der Schweiz wider, die Transparenz und Integrität im Finanzwesen zu stärken. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement, in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Bundesämtern, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), der Finanzbranche und Nichtregierungsorganisationen zu prüfen, wie die definierten Ziele effizient umgesetzt werden können.

Nach Auswertung der Beiträge der Arbeitsgruppenmitglieder hat das EFD beschlossen, eine Vorlage für eine staatliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu erarbeiten. Diese regulierenden Massnahmen sollen auf Prinzipien beruhen und die Verbraucher vor Greenwashing schützen. Darüber hinaus können solche Regulierungen gegebenenfalls durch Selbstregulierungen der Finanzbranche ergänzt werden.

Die erarbeitete Vorlage wird bis spätestens Ende August 2024 dem Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegt. Diese Massnahmen verdeutlicht das Bestreben der Schweizer Regierung, die Integrität des Finanzsektors zu stärken und sicherzustellen, dass Finanzprodukte und -dienstleistungen transparent und ehrlich in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsmerkmale beworben werden.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass sollte die Finanzbranche in der Lage sein, eine effektive Selbstregulierung vorzulegen, die den Standpunkt des Bundesrates erfolgreich umsetzt, das Eidgenössische Finanzdepartement von weiteren staatlichen Regulierungsmassnahmen absehen wird. Die Finanzbranche ist nun unter Zeitdruck, eine Lösung (Selbstregulierung) zu präsentierten.

Diese Entwicklungen sind von grosser Bedeutung, da sie nicht nur die Glaubwürdigkeit des Finanzsektors stärken, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in nachhaltige Finanzanlagen fördern werden.

Die Schweiz setzt somit ein Zeichen in Richtung einer verantwortungsvolleren und transparenteren Finanzwelt.

Ihr Team