03. Mai 2023

EU-Gesetz über digitale Dienste (GdD): Erste Liste der Online-Plattformen und Suchmaschinen

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EU-Kommission benennt erste Gruppe sehr grosser Online-Plattformen und Suchmaschinen.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner

Am 25. April 2023 hat die EU-Kommission 17 sehr grossen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms - VLOPs) und zwei sehr grossen Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines - VLOSEs), die mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer erreichen, im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) benannt. Diese sind:

Sehr grosse Online-Plattformen:

  • Alibaba AliExpress
  • Amazon Store
  • Apple AppStore
  • Booking.com
  • Facebook
  • Google Play
  • Google Maps
  • Google Shopping
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Pinterest
  • Snapchat
  • TikTok
  • Twitter
  • Wikipedia
  • YouTube
  • Zalando
Sehr grosse Online-Suchmaschinen:
  • Bing
  • Google Suche

Die Plattformen wurden auf der Grundlage der Nutzerdaten benannt, die sie bis zum 17. Februar 2023 zu veröffentlichen hatten.

Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten alle neuen Verpflichtungen des DSA erfüllen. Diese zielen auf die Stärkung und den Schutz der Online-Nutzer, einschliesslich Minderjähriger, ab, indem sie von den benannten Diensten verlangen, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern und robuste Tools zur Inhaltsmoderation bereitzustellen. Dies beinhaltet:

Mehr Eigenverantwortung für die Nutzer:

  • Die Nutzer erhalten klare Informationen darüber, warum ihnen bestimmte Informationen empfohlen werden, und haben das Recht, sich von profilbasierten Empfehlungssystemen abzumelden;
  • Die Nutzer werden in der Lage sein, illegale Inhalte einfach zu melden, und die Plattformen müssen solche Meldungen sorgfältig bearbeiten;
  • Werbung darf nicht auf der Grundlage sensibler Daten des Nutzers (wie ethnische Herkunft, politische Ansichten oder sexuelle Orientierung) angezeigt werden;
  • Die Plattformen müssen alle Anzeigen kennzeichnen und die Nutzer darüber informieren, wer sie bewirbt;
  • Die Plattformen müssen eine leicht verständliche Zusammenfassung ihrer Geschäftsbedingungen in den Sprachen der Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, bereitstellen.

Starker Schutz von Minderjährigen:

  • Die Plattformen müssen ihre Systeme so umgestalten, dass ein hohes Mass an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen gewährleistet ist;
  • Gezielte Werbung, die auf der Erstellung von Profilen für Kinder beruht, ist nicht mehr zulässig;
  • Spezielle Risikobewertungen, auch im Hinblick auf negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, müssen der Kommission vier Monate nach der Benennung vorgelegt und spätestens ein Jahr später veröffentlicht werden;
  • Die Plattformen werden ihre Dienste, einschliesslich ihrer Schnittstellen, Empfehlungssysteme und Geschäftsbedingungen, neu gestalten müssen, um diese Risiken zu mindern.

Sorgfältigere Moderation von Inhalten, weniger Desinformation:

  • Plattformen und Suchmaschinen müssen Massnahmen ergreifen, um den Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet und den negativen Auswirkungen auf die Meinungs- und Informationsfreiheit zu begegnen;
  • Plattformen müssen über klare Geschäftsbedingungen verfügen und diese gewissenhaft und nicht willkürlich durchsetzen;
  • Die Plattformen müssen über einen Mechanismus verfügen, mit dem die Nutzer illegale Inhalte melden können, und sie müssen auf Meldungen unverzüglich reagieren;
  • Plattformen müssen ihre spezifischen Risiken analysieren und Massnahmen zur Risikominderung ergreifen, um z. B. die Verbreitung von Desinformationen und die nicht authentische Nutzung ihrer Dienste zu verhindern.

Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht:

  • Die Plattformen müssen sicherstellen, dass ihre Risikobewertungen und ihre Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen extern und unabhängig geprüft werden;
  • Sie müssen Forschern Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewähren; später wird ein spezieller Mechanismus für überprüfte Forscher eingerichtet werden;
  • Sie müssen Repositorien aller auf ihrer Schnittstelle geschalteten Anzeigen veröffentlichen;
  • Die Plattformen müssen Transparenzberichte über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement veröffentlichen.

Innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der benannten Entscheidungen müssen die benannten Plattformen und Suchmaschinen ihre Systeme, Ressourcen und Verfahren für die Einhaltung der Vorschriften anpassen, ein unabhängiges System für die Einhaltung der Vorschriften einrichten und ihre erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Kommission darüber Bericht erstatten.

Zur Durchsetzung des DSA stärkt die Kommission auch ihr Fachwissen mit internem und externem multidisziplinärem Wissen und hat kürzlich das Europäische Zentrum für algorithmische Transparenz (ECAT) gegründet.

Ihr Team