13. Dezember 2024

Fahrer gesucht? Nicht mehr lange: Die Schweiz automatisiert!

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Die Zukunft der Mobilität kann in der Schweiz Realität werden: Mit der neuen Verordnung über das automatisierte Fahren erweitert die Schweiz die Möglichkeiten des automatisierten Fahrens. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 den rechtlichen Rahmen für diesen innovativen Meilenstein beschlossen.

  • Caroline Gaul

    Legal Partner
  • Luca Schärer

    Junior Legal Associate

Die neuen Anwendungsfälle für Autofahrer und Verkehrsdienstleister in Kürze


Die neue Verordnung regelt drei wesentliche Anwendungsfälle:

  1. Autobahnpiloten: Neu dürfen Fahrer auf Autobahnen einen Autobahnpiloten aktivieren, der das Fahrzeug selbständig steuert. Dabei entfällt die dauerhafte Überwachung des Fahrzeugs und des Verkehrs, jedoch müssen die Fahrer jederzeit bereit bleiben, die Bedienung wieder zu übernehmen.
  2. Fahrerlose Fahrzeuge: Auf bestimmten behördlich genehmigten Strecken dürfen führerlose Fahrzeuge eingesetzt werden. Führerlose Fahrzeuge müssen von einer natürlichen Person (Operator) in einer Zentrale überwacht werden. Zuständig für die Genehmigungen sind die Kantone. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt für die Beurteilung von beantragten Strecken Weisungen und bildet eine Begleitgruppe, die von den Kantonen herangezogen werden kann.
  3. Automatisiertes Parkieren: Neu ist auch das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit des Fahrers erlaubt, allerdings nur innerhalb dafür genehmigter Parkplätze bzw. Parkhäuser. 

Anforderungen und Genehmigungsverfahren

Für die Zulassung automatisierter Fahrzeuge gelten strenge Sicherheitsanforderungen. Hersteller müssen umfassend nachweisen, dass die Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss gewährleistet ist. Die kantonalen Behörden entscheiden über die Zulassung zum Verkehr. Nach unserem Wissen sind in der Schweiz derzeit noch keine Fahrzeuge zugelassen, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Ein Schritt in die Zukunft

Mit der neuen Verordnung setzt die Schweiz auf eine zukunftsorientierte Regulierung des automatisierten Fahrens und ermöglicht die rasche Einführung moderner Technologien. Dies wird nicht nur die Mobilität nachhaltig verändern, sondern auch neue Impulse für die Wirtschaft setzen.

Die neue Verordnung zum automatisierten Fahren tritt am 1. März 2025 in Kraft.

Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrates.

Ihr Team