Die Zukunft der Mobilität kann in der Schweiz Realität werden: Mit der neuen Verordnung über das automatisierte Fahren erweitert die Schweiz die Möglichkeiten des automatisierten Fahrens. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 den rechtlichen Rahmen für diesen innovativen Meilenstein beschlossen.
Die neue Verordnung regelt drei wesentliche Anwendungsfälle:
Für die Zulassung automatisierter Fahrzeuge gelten strenge Sicherheitsanforderungen. Hersteller müssen umfassend nachweisen, dass die Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss gewährleistet ist. Die kantonalen Behörden entscheiden über die Zulassung zum Verkehr. Nach unserem Wissen sind in der Schweiz derzeit noch keine Fahrzeuge zugelassen, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Mit der neuen Verordnung setzt die Schweiz auf eine zukunftsorientierte Regulierung des automatisierten Fahrens und ermöglicht die rasche Einführung moderner Technologien. Dies wird nicht nur die Mobilität nachhaltig verändern, sondern auch neue Impulse für die Wirtschaft setzen.
Die neue Verordnung zum automatisierten Fahren tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrates.