Die FINMA hat analysiert, wie die grössten Banken und Versicherungsunternehmen gemäss FINMA-Offenlegungsrundschreiben ihre klimabezogenen Finanzrisiken offenlegen.
Die grössten Banken und Versicherungsunternehmen (Institute der Aufsichtskategorien 1 und 2) müssen gemäss den FINMA Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ und 2016/2 „Offenlegung – Versicherer (Public Disclosure)“ ihre wichtigsten klimabezogenen Finanzrisiken benennen. Dabei müssen die betroffenen Institute darlegen, welchen Einfluss die Klimarisiken auf ihre Geschäfts- und Risikostrategie sowie deren Auswirkungen auf die bestehenden Risikokategorien haben. Zudem müssen sie die Risikomanagementstrukturen und -prozesse offenlegen, mit welchen sie die Risiken identifizieren, bewerten und bearbeiten, wobei quantitative Informationen und Angaben zu den verwendeten Methodologien ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Die Institute sind auch verpflichtet zu beschreiben, mit welcher Governance-Struktur sie klimabezogene Finanzrisiken angehen werden. Letztendlich müssen die betroffenen Betriebe Einschätzungen machen und dokumentieren, für wie wesentlich sie die Risiken halten und darlegen, welche Bewertungsmethoden und Kriterien dieser Einschätzung zugrunde liegen.
Die FINMA hat nun die erste Offenlegung zu klimabezogenen Finanzrisiken, welche mit der Jahresberichterstattung der Institute über das Geschäftsjahr 2021 erfolgte, analysiert und die wichtigsten Erkenntnisse in der Aufsichtsmitteilung 03/2022 publiziert. Dabei hat die FINMA festgestellt, dass der grösste Teil der betroffenen Institute Informationen zu fast allen verlangten Themen mittels der vorgesehenen Art und Weise (wie z.B. in der Jahresberichterstattung) offengelegt hat. Allerdings seien die relevanten Aspekte nur mit grossem Aufwand ausfindig zu machen. Der Grund dafür sei insbesondere, dass wesentliche Informationen oft mit Nachhaltigkeitsinformationen, welche keinen Bezug zu klimabezogenen Finanzrisiken hatten, vermischt wurden. Des Weiteren beschrieben einzelne Institute vor allem die allgemeine Governance-Struktur, was zu wenig über den Umgang mit klimabezogenen Finanzrisiken aussagen würde. Denn die Rundschreiben verlangen explizit, dass die zentralen Governance-Merkmale in Bezug auf die Identifikation, Beurteilung, Bewirtschaftung und Überwachung von klimabezogenen Finanzrisiken beschrieben werden. Weiter hält die FINMA in Ihrer Aufsichtsmitteilung fest, dass die Auswirkungen von klimabezogenen Finanzrisiken auf die Geschäftsstrategie und das Risikoprofil der Institute in den Offenlegungen oft sehr allgemein gehalten und die spezifische Betroffenheit der Institute von den genannten Klimarisiken meist zu wenig dargelegt wurden. Auch wurden die Zeithorizonte teilweise zu wenig klar in kurz-, mittel- und langfristige Phasen aufgeteilt. Zudem würden in einigen Fällen die Beschriebe der Risikomanagementstrukturen und -prozesse noch zu wenig konkret ausfallen. Die FINMA Rundschreiben verlangen jedoch, dass die Institute beschreiben, wie klimabezogene Finanzrisiken in ihrem Risikomanagement behandelt und berücksichtigt werden.
Zusammengefasst hält die FINMA fest, dass die betroffenen Betriebe ihrer Offenlegungspflicht grösstenteils nachgekommen sind, womit insbesondere die Transparenz erhöht werden konnte. Jedoch kritisiert die FINMA, dass es in den meisten Fällen für die Leserin und den Leser schwierig ist, sich ein konkretes Bild der tatsächlichen Relevanz der klimabezogenen Finanzrisiken für das entsprechende Institut zu verschaffen. Die FINMA hat die Ergebnisse der Analyse mit den betroffenen Betrieben im Aufsichtsdialog aufgenommen und die erwarteten Verbesserungen für die kommende Klimarisiko-Offenlegung kommuniziert. Im Verlauf des aktuellen Jahres plant die FINMA die Klimarisiko-Offenlegung erneut zu prüfen, wobei die Finanzmarktaufsichtsbehörde die im Gespräch mit den Instituten erwähnten Punkte besonders genau unter die Lupe nehmen wird.
Quellen, die für den Artikel verwendet wurden:
• Aufsichtsmitteilung zur Offenlegung über Klimarisiken
• FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2022