Mit der Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz hat der Bundesrat insbesondere die Anrechenbarkeit der Arbeitszeit bei grenzüberschreitenden Dienstreisen geregelt. Lesen Sie in diesem Beitrag, welchen Regelungsbedarf sich dadurch für Sie und Ihr Unternehmen ergibt.
Mit der Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) bezweckt der Bundesrat, die bisher gelebte Praxis in die Verordnung zu überführen sowie Präzisierungen, insbesondere betreffend Arbeitszeitberechnung bei grenzüberschreitenden Dienstreisen, vorzunehmen. Lesen Sie nachfolgend das Wesentliche über die Änderungen sowie möglichen Handlungsbedarf für Sie oder Ihre Arbeitgeberin:
Die wichtigste Änderung betrifft grenzüberschreitende Dienstreisen der Arbeitnehmerin:
Zudem wurden folgende Konkretisierungen neu in die ArGV 1 aufgenommen:
Bei Fragen rund um die Änderungen der per 1. November 2020 in Kraft getretenen ArGV 1 stehen Ihnen unsere Experten von MME gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.