17. Juli 2023

Grenzüberschreitender Strassentransport: Fairer Wettbewerb im Fokus

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Bundesrat setzt sich für Chancengleichheit und Transparenz ein und setzt das EU Mobilitätspaket I um.

  • Raphael Brunner

    Legal Partner
  • Flurin Kohler

    Legal Associate

Der Bundesrat hat kürzlich über anstehende regulatorische Änderungen für Unternehmen im internationalen Gütertransport bekannt gegeben. Das Ziel? Einen fairen Wettbewerb zwischen Strassentransportunternehmen mit Lieferwagen (bis 3.5 Tonnen) und mit LKW’s sicherstellen. Es soll für Unternehmen, die Lieferwagen (bis 3.5 Tonnen) für den gewerblichen Güterverkehr national oder grenzüberschreitend einsetzen, eine Lizenzpflicht eingeführt werden.

Bisher war es so, dass Transportunternehmen nur dann eine Lizenz beantragen mussten, wenn sie im Güterstrassentransport Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3.5 Tonnen einsetzten. Mit den neuen Regeln sollen auch (leichtere) Lieferwagen erfasst werden. Unternehmen, die Lieferwagen mit einem Gewicht zwischen 2.5 und 3.5 Tonnen nutzen, sollen ebenfalls lizenzpflichtig werden. Das heisst, gleich lange Spiesse für alle Transporteure. Mit der ausgeweiteten Lizenzpflicht möchte der Bundesrat sicherstellen, dass nur zuverlässige, finanziell leistungsfähige und fachlich geeignete Unternehmen im Strassentransport tätig sind. Handwerker, die nichtgewerbsmässig Werkzeuge und Materialien transportieren, müssen keine Lizenz beantragen.

Zudem möchte der Bundesrat «Briefkastenfirmen» einen Riegel vorschieben. Scheingesellschaften, eröffnet durch ausländische Transportunternehmen, um das Kabotageverbot zu umgehen oder um von tieferen Sozialstandards für das Fahrpersonal zu profitieren, sollen verhindert werden.

Sämtliche Massnahmen sollen mit einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG, SR 744.10) umgesetzt werden.

Auf eine Anpassung des Entsendegesetzes wird aufgrund der Rückmeldungen der Vernehmlassung verzichtet. Das bedeutet, dass für den Strassentransport zwischen der Schweiz und der EU vorerst das bisherige Entsenderecht gilt. Ebenfalls nicht betroffen von der geplanten Gesetzesänderung sind die bestehenden Kabotage-Verbote.

Mit den geplanten Gesetzesänderungen, welche in die gleiche Richtung zielen wie das «Mobilitätspaket» aus dem Jahr 2020 der EU, setzt der Bundesrat ein Zeichen für einen fairen Wettbewerb und mehr Transparenz im nationalen und grenzüberschreitenden Strassentransport. Die Vorlage wird nun dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Bei einer Umsetzung der Vorlage dürften rund 1000 Unternehmen von der Lizenzpflicht neu betroffen sein und werden entsprechende Lizenzen beantragen müssen.

MME Legal Tax Compliance ist vorbereitet und wird, sobald es soweit sein wird, bei Lizenzgesuchen unterstützen können