Dieser Leitfaden bietet zentrale Einblicke ins IP-Recht – von Marken bis Patenten – und zeigt, wie Sie Ihre Ideen schützen und Ihr IP-Portfolio strategisch nutzen können.
Innovative Geschäftsideen und «First Mover Advantage» stellen wesentliche Grundpfeiler für ein erfolgsversprechendes Startup dar. Um dessen langfristigen Marktvorteil und nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, müssen sich Founder zwingend bereits früh in der Konzeptionierungs- und Entwicklungsphase mit dem Schutz ihres IP auseinandersetzen und entsprechende Schutzmassnahmen ergreifen. Denn es gilt: Selbst die beste Idee oder die beste Erfindung ist wertlos, wenn sie schutzlos ist, von Dritten aufgegriffen, nach Belieben kopiert und vermarktet werden kann.
Kurzum: Jedes Start-up sollte sich bereits früh vertieft mit dem Schutz seines IP auseinandersetzen. Dies ist nicht nur für die langfristige Erfolgsstory des Startups zwingend notwendig, auch werden sich umsichtige Investoren regelmässig vergewissern, dass das IP ihres Targets genügend geschützt ist und die Beschäftigung mit dem Thema IP ist damit auch für die erfolgreiche Investorensuche zentral. Da diese Rechte oft das Core-Assets des Startups darstellen, verwundert dieses Vorgehen nicht. Es gehört vielmehr zu einer professionellen Due Diligence jedes Investors.
Im Folgenden zeigen wir im Rahmen einer kurzen Tour D’Horizon die für Startups zentralen Themen im Bereich Geistiges Eigentum (Intellectual Property, «IP») auf:
Grundsätzlich kann zwischen IP- Rechten unterschieden werden, die mit dem Eintrag in ein amtlich geführtes Register Schutzwirkung entfalten und solchen, die unabhängig von einem Eintrag entstehen (bzw. wo Registereinträge gar nicht erst möglich sind). Bei den «Registerrechten» sind in der Schweiz Marken, Patente, und Designs zentral. Zu den IP-Rechten, welche nicht eintragungsbedürftig sind, zählen insbesondere Urheberrechte oder Rechte, die sich aus dem UWG ableiten.
Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichen, welches zur Kennzeichnung von Produkten und/oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens verwendet wird. Die Marke dient dazu, Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens auf dem Markt von Produkten/Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie vermittelt einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, d.h. die Marke dient als (betrieblicher) Herkunftshinweis.
Schützbar sind insbesondere:
Nicht schützbar sind Zeichen, die Gemeingut sind (bzw. zur «Public Domain») gehören und demnach von einer Monopolisierung ausgenommen sein müssen. Dies sind insbesondere beschreibende Zeichen, d.h. Begriffe oder graphische Elemente, welche das gekennzeichnete Produkt/die gekennzeichnete Dienstleistung direkt oder indirekt beschreiben (z.B. «Computerzentrum» für Hardware und Software).
Eine Marke wird geschützt durch Anmeldung zur Registrierung beim zuständigen Amt. Es gilt die sogenannte «Eintragungspriorität»: First come, first serve! Ist die gewünschte (identische oder ähnliche) Marke für die gewünschten Waren/Dienstleistungen bereits geschützt, geniesst die ältere Marke Vorrang. Der Inhaber der älteren Marke kann Dritten den Gebrauch dieser Marke (oder einer ähnlichen Marke) verbieten und seine Rechte nötigenfalls gerichtlich durchsetzen. Es ist also dringend ratsam, vor dem Gebrauch, Vermarktung oder Registrierung einer Marke einen «Trademark-Search» durchzuführen, um Konflikte mit bereits bestehenden Marken zu verhindern.
Sobald der «Brand» des Startups feststeht und bevor wesentliche Marketinganstrengungen unternommen werden, sollte die Marke in den relevanten Märkten registriert werden. Der Aufbau und Erhalt eines Brandings ist oftmals mit viel (Zeit- und Kosten) Aufwand verbunden und stellt einen zentralen Erfolgsfaktor für das Startup dar. Ein durch den Inhaber einer älteren identischen oder ähnlichen Marke erzwungenes Rebranding ist regelmässig mit grossem Aufwand und Marktverlust verbunden. Diese Risiken lassen sich durch die erwähnten Massnahmen massgeblich reduzieren.
Das Markenrecht stellt einen verhältnismässig einfachen und kosteneffizienten IP-Schutz dar. Eine Marke ist ab dem Datum ihrer Anmeldung für zehn Jahre geschützt. Danach kann sie beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Patente schützen technische Erfindungen. Eine patentierbare Erfindung löst ein bestimmtes Problem mit Mitteln der Technik. Es gibt Erzeugnispatente (Bsp. Patente an Maschinen, Werkzeugen, chemischen Stoffen) und Verfahrenspatente (Bsp. Patent an einem Produktionsverfahren).
Patentierfähig sind alle (i) neuen und (ii) gewerblich anwendbaren Erfindungen, die auf einer (iii) erfinderischen Tätigkeit beruhen. Neuheit liegt vor, sofern die Erfindung nicht zum sogenannten «Stand der Technik» gehört, d.h. die gleiche Erfindung darf noch an keinem Ort der Welt von jemand anderem der Öffentlichkeit in irgendeiner Art und Weise zugänglich gemacht worden sein. Eine Erfindung darf zudem für ausgehend vom verfügbaren Stand der Technik nicht naheliegen. Ausgehend vom gesamten Wissen, welches bereits bekannt ist, ist damit ein gewisses Mass an Einfallsreichtum, gefordert. Schliesslich muss die Erfindung gewerblich anwendbar (umsetzbar) sein. Vom Erfindungsschutz gänzlich ausgenommen sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten.
Software-Erfindungen können, anders als oft angenommen, in vielen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen patentiert werden – sofern sie technische Probleme lösen (so genannte „computerimplementierte Erfindungen“).
Damit ein Patent geschützt ist, muss es beim zuständigen Patentamt zur Registrierung angemeldet werden. Das Patent ist ab dem Datum der Anmeldung für maximal 20 Jahre geschützt. Eine Verlängerung des Patentschutzes ist nicht möglich. Eine Ausnahme hierzu stellen die erweiterten Schutzzertifikate (bei Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln) dar, da in diesem Bereich die Zulassungsverfahren enorm lange dauern können, währenddessen die Schutzfrist aber bereits läuft. Nach Schutzablauf darf die Erfindung von Dritten frei genutzt werden.
Ein Design schützt Gestaltungen von Erzeugnissen oder Teilen von Erzeugnissen, die namentlich durch die Anordnung von Linien, Flächen, Konturen oder Farben oder durch das verwendete Material charakterisiert sind, als Design.
Das Design schützt Gestaltungen von Erzeugnissen, d.h. die äussere, visuell wahrnehmbare Gestaltung (das Aussehen) eines Produkts oder eines Produktebestandteils. Z.B. Verpackungen, Oberflächenstrukturen, die Gestaltung von Möbeln, Uhren, Schmuck, Gebrauchsgegenständen (z.B. Scharniere, Taschen, Wasserhähne) etc.
Kein Designschutz wird gewährt, wenn die Merkmale des Designs ausschliesslich durch die «technische Funktion des Erzeugnisses» bedingt sind, d.h. sofern eine bestimmte Gestaltung notwendig, ist damit das Produkt oder der Produktebestandteil überhaupt ihre technische Funktion erfüllen kann. Überdies können beispielsweise Ideen und Konzepte oder Herstellungsverfahren nicht designrechtlich geschützt werden (letzteres kann aber u.U. patentrechtlichen Schutz erlangen).
Ein Design kann geschützt werden, sofern es (i) neu ist und ii) eine Eigenart aufweist. Neu ist ein Design, wenn vor der Anmeldung kein identisches Design öffentlich zugänglich gemacht wurde. Design weist eine Eigenart auf, wenn es sich von bestehenden Designs genügend, d.h. nicht bloss in unwesentlichen Merkmalen unterscheidet.
Ein Design wird geschützt durch Anmeldung zur Registrierung beim zuständigen Amt zur Registrierung. Das Design ist bei erfolgreicher Registrierung für fünf Jahre geschützt und kann danach noch vier Mal um jeweils fünf weitere Jahre verlängert werden. Die maximale Schutzdauer beträgt somit im besten Fall 25 Jahren.
Urheberrechte schützen geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter aufweisen (= Werke). Als solche Werke gelten beispielsweise literarische Werke, Zeitungsartikel, wissenschaftliche Abhandlungen, Texte auf einer Website und in der Werbung, Fotografien, Filme, Bauwerke, Kunstwerke aller Art, Choreografien, technische Zeichnungen, Pläne sowie Musikstücke oder Teile davon. Computerprogramme bzw. Software (insbesondere der Sourcecode von Software) sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Nicht urheberrechtlich geschützt sind hingegen abstrakte Ideen oder Konzepte.
Beim individuellen Charakter handelt es sich um das entscheidende Kriterium zur Abgrenzung von geschützten zu nicht geschützten Werken. Es ist jedoch praktisch unmöglich, in dieser Hinsicht starre Grenzen zu ziehen. Dementsprechend gestaltet sich in der Praxis die Abgrenzung, was individuellen Charakter aufweist bzw. nicht, als äusserst schwierig. Einzig Fotographien geniessen seit Kurzem unabhängig von ihrem individuellen Charakter Urheberrechtsschutz.
In der Schweiz gibt es kein (öffentliches) Register für Urheberrechte. Im Gegensatz zu den vorstehenden «Registerrechten» entstehen sie automatisch im Schöpfungszeitpunkt des betreffenden Werks. Der Urheberrechtsschutz ist zeitlich begrenzt und erlischt in der Schweiz 70 Jahre bzw. bei Computerprogrammen 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Fotographien ohne individuellen Charakter beträgt die Schutzdauer 50 Jahre nach der Herstellung der Fotographie.
Bei Geschäftsgeheimnissen geht es um Informationen, die nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind und i.d.R. für ein Unternehmen zentral, ja sogar business-kritisch sind (bspw. Konzepte, Ideen, Rezepte, Know-how, Entdeckungen). Entsprechend hat dieses Unternehmen ein legitimes Interesse an der Geheimhaltung.
Geschäftsgeheimnisse sind jedoch keine IP-Rechte im traditionellen Sinn, d.h. sie sind unter keinem der klassischen IP-Rechte schützbar. Dies macht sie für Unternehmen, gerade auch für Startups, zu einem äusserst fragilen Asset. Es stellt sich also die Frage nach alternativen Schutzmöglichkeiten.
In der Regel sind Geschäftsgeheimnisse vertraglich zu schützen, mittels Vertraulichkeitsvereinbarungen (Confidentiality Agremeents, NDAs). Im Gegensatz zu den klassischen IP-Rechten gelten die Vertraulichkeitspflichten unter einem NDA jedoch nur zwischen den Parteien, die sich einem solchen NDA (vertraglich) unterwerfen. Ein Dritter, der die unter NDA geschützten Informationen erhält, kann die Informationen grundsätzlich frei verwenden. Unter gewissen Umständen können Geschäftsgeheimnisse jedoch auch unter dem UWG geschützt sein.
Bei der Gestaltung von NDAs ist man gut beraten, jeweils genau hinzusehen. Dies ist speziell wichtig bei der Formulierung des Begriffs der «Confidential Information» und beim erlaubten Verwendungsrahmen dieser Informationen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Informationsempfänger sich zu sehr einschränkt oder der Informationsgeber Informationen ohne ausreichenden Schutz weitergibt. Startups sei jedenfalls geraten, geheime Informationen ausschliesslich unter einem (zu ihren Gunsten) streng formulierten NDA (unter Einbindung von Konventionalstrafen, sollte gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung verstossen werden) offenzulegen– auch gegenüber Investoren.
Der Domainname (oder einfach «die Domain») ist ebenfalls kein klassisches IP-Recht, ist aber im Rahmen der Festlegung einer adäquaten IP-Strategie zwingend zu berücksichtigen. Bei einer Domain handelt es sich um einen weltweit einmaligen, eindeutigen Namen für einen logisch abgegrenzten Teilbereich des Internets – zum Beispiel eine Website. Damit ist sie regelmässig wesentlicher Bestandteil des generellen Auftritts sowie der unverwechselbaren Identität eines Unternehmens im Internet.
Als Teil eines einheitlichen «Brandings» entspricht die Domain oft der Firma der Unternehmung oder der Marke, unter welcher via die Domain Produkte/Dienstleistungen angeboten werden. Wir empfehlen (als Teil des Namensfindung) frühzeitig nach der Verfügbarkeit geeigneter Domains zu recherchieren bzw. diese Abklärungen nicht bloss auf Marke und Firma zu beschränken. Domains in einem späteren Zeitpunkt von jemand anderem zu erwerben, kann unter Umständen sehr kostenintensiv oder gar unmöglich sein.
Die Domain kann über zahlreiche Anbieter (sog. Registrare, bspw. Hostpoint) «erworben» werden. Es gibt kein offiziell geführtes Register von Domains.
Intellectual Property (IP) ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Startup. Wer sich bereits in der Frühphase mit den verschiedenen IP-Rechten auseinandersetzt und diese gezielt schützt, kann wertvolle Innovationen sichern und spätere kostspielige Konflikte vermeiden. Versäumnisse in diesem Bereich können nicht nur den Schutz wichtiger Assets gefährden, sondern auch das Wachstumspotenzial Ihres Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
Die IP-Experten und Expertinnen vom MME Startup Desk stehen Ihnen gerne zur Seite, um eine massgeschneiderte IP-Strategie zu entwickeln und Sie bei allen Fragen rund um den Schutz Ihrer Innovationen zu unterstützen.