Der Ständerat hat die Vorlage zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge versenkt. Diverse rechtliche Stolpersteine bleiben damit bestehen und die Nachfolgeplanung wird zentral.
Der Ständerat hat am 12. März 2024 die Vorlage zur erbrechtlichen Unternehmensnachfolge (mit 25 zu 17 Stimmen und einer Enthaltung) versenkt (zur Mitteilung). Die Vorlage ist damit endgültig vom Tisch.
Wurde eine Unternehmensnachfolge nicht geregelt oder konnte eine solche nicht geregelt werden (bspw. aufgrund von familieninternen Schwierigkeiten oder des unerwarteten Ablebens der Unternehmerin) und besteht kein Konsens unter den Erben, so verhindern die nach wie vor bestehenden Stolpersteine eine familieninterne Nachfolgeregelung. Dieser Status quo bleibt mit der Entscheidung des Ständerats leider bestehen – und daran ändert auch der seit dem 1.1.2023 gelockerte Pflichtteilsschutz nichts.
Mit einer professionellen Nachfolgeplanung können diese weiterhin bestehenden Hürden einer Unternehmensnachfolge allerdings überwunden werden. Es ist deshalb sehr wichtig, rechtzeitig – je früher, desto besser – eine Nachfolgeplanung an die Hand zu nehmen. Auch für unvorhersehbare Ereignisse (wie Krankheit oder Unfall) sollte es einen Notfallplan geben. Die Planung für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige, familiäre und strategische Überlegungen erfordert: Nicht umsonst gehört die Nachfolgeregelung zu den grössten und schwierigsten Aufgaben des Unternehmers oder der Unternehmerin. Unser Expertenteam für Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen unterstützt Sie gerne und freut sich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.
Letztes Jahr ist die neue 5. Auflage des „Praxiskommentars Erbrecht“ im Verlag Helbling Lichtenhahn erschienen. Die beiden Co-Autoren, MME Partner Dr. Balz Hösly und MME Senior Associate MLaw Nadira Zellweger-Ferhat, haben darin den brandneuen Anhang „Unternehmensnachfolge“ mit vielen praktischen Tipps für die Regelung von Nachfolgefragen in Familienunternehmen, verfasst.