Virtuelle Vermögenswerte sind fester Bestandteil der globalen Finanzlandschaft. Eine Analyse der Länderrisiken ist Teil des KYC-Prozesses. Dabei sind virtuelle Vermögenswerte differenziert zu betrachten.
Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung folgt das Geldwäschereigesetz (GwG) dem risikobasierten Ansatz. Dieser ergibt sich auch aus der ersten der 40 Empfehlungen, die von der Financial Action Task Force (FATF) herausgegeben werden. Dieses globale Grundprinzip der Geldwäschereibekämpfung geht davon aus, dass die Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung situations- und fallabhängig sind.
Daher sieht das GwG unterschiedliche Kontrollintensitäten und -periodizitäten je nach Risiko der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor. Die Bewertung von Geschäftsbeziehungen hat, je nach Branche, anhand bestimmter Kriterien zu erfolgen. Sofern ein potenzieller Geschäftspartner seinen Sitz oder Wohnsitz in einem sog. Hochrisikoland hat oder über dessen Staatsangehörigkeit verfügt, so hat dies einen erheblichen Einfluss auf die Bewertung im KYC-Prozess.
In das Länderrisiko fliessen eine Vielzahl von Faktoren ein wie Sanktionen, die Einhaltung der OECD-Standards in Steuersachen, das Bestehen von Doppelbesteuerungs- und Rechtshilfeabkommen, der Korruptionswahrnehmungsindex, die Teilnahme am internationalen Informationsaustausch AEOI, die Bedeutung des Landes für den illegalen Drogenhandel- und Produktion und viele weitere Faktoren.
In der Praxis fliesst das Länderrisiko oft innerhalb eines Risikobewertungsmodells (z.B. Ratingsystem) in die Gesamtbeurteilung einer potenziellen Geschäftsbeziehung ein.
Die Länderrisikobewertung bei virtuellen Assets unterscheidet sich wesentlich von der bei traditionellen Vermögenswerten. Dies ergibt sich aus den besonderen Eigenschaften und regulatorischen Herausforderungen, die mit Kryptowährungen und anderen virtuellen Assets verbunden sind. Sofern virtuelle Assets in einem bestimmten Land zum Beispiel als illegal eingestuft werden, erstrecken sich die Geldwäschereivorschriften und anderen finanzmarktrechtlichen Bestimmungen womöglich nicht ausreichend auch auf diese Vermögenswerte. In Folge weisen virtuelle Vermögenswerte mit Bezug zu einem solchen Land ein signifikant höheres Risiko auf als traditionelle Vermögenswerte, welche im gleichen Land einem umfassenden und modernen Regulierungsumfeld unterliegen können.
Ein Beispiel für die unterschiedliche Bewertung des Länderrisikos ist Hongkong. Das Länderrisiko für traditionelle Vermögenswerte ist hier weiterhin niedrig, während es für virtuelle Vermögenswerte erhöht ist. Ein Aspekt ist, dass die Ausgabe von Stablecoins in Hong Kong nur mit physischer Präsenz des Managements in Hong Kong zulässig ist. Darüber hinaus ergeben sich Risiken aus den unterschiedlichen Regulierungsansätzen für Kryptowährungen in China und Hongkong. Solche Aspekte sind wesentliche Bestandteile des spezifischen Länderrisikos für virtuelle Vermögenswerte.
Generell gestaltet sich die Bewertung des Länderrisikos bei virtuellen Vermögenswerten als deutlich volatiler als bei traditionellen Vermögenswerten und starke Veränderungen des Ratings kommen deutlich häufiger vor.
Bei virtuellen Vermögenswerten bildet das Länderrisiko für traditionelle Vermögenswerte weiterhin die Beurteilungsbasis. Das Länderrisiko für traditionelle Vermögenswerte setzt sich nämlich aus Faktoren zusammen, welche unabhängig von der Art des Vermögenswertes sind. Das Länderrisiko für virtuelle Vermögenswerte ist subsidiär heranzuziehen, sofern solche Vermögenswerte Teil der Geschäftsbeziehung sind.
Die Länderrisikobewertung ist ein wesentlicher Bestandteil des Know Your Customer (KYC) Prozesses. Vielfach unterliegen traditionelle und virtuelle Vermögenswerte unterschiedlichen Standards bei der staatlichen Regulierung. Es hat daher eine entsprechende Differenzierung bei der Länderrisikobewertung zu erfolgen. Eine differenzierte Länderrisikobewertung folgt auch dem risikobasierten Ansatz, wonach eine Gesamtbeurteilung von potenziellen Geschäftsbeziehungen erfolgen soll.
Das Compliance Team bei MME steht Ihnen bei Fragen rund um Länderrisiken sowie der Aufsetzung der internen Prozesse zur Einhaltung von GwG-, Sanktions- und anderer finanzmarktrechtlicher Vorschriften zur Verfügung.