21. Februar 2025

Leitentscheid zu Trusts in Schweizer Nachlässen

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Das Bundesgericht hat einen Leitentscheid gefällt über die Behandlung des Vermögens eines unwiderruflich diskretionären Trusts im Nachlass des Erblassers sowie die Natur der Einräumung der Begünstigtenstellung und die Ausgleichungspflicht der Begünstigten.

  • Alexandra Geiger

    Legal Counsel

Das Bundesgericht hat im Entscheid vom 16. Dezember 2024 wichtige Grundsätze zur Behandlung von Trusts oder trustähnlichen Gebilden in Schweizer Nachlässen erlassen (BGer 5A_89/2024; bitte link einfügen hier zur Seite des Bundesgerichts):

  • Das Vermögen eines unwiderruflich diskretionären Trusts fällt nicht in den Nachlass des Erblassers.
  • Bei der Einräumung der Begünstigtenstellung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, so dass die Formvorschriften für letztwillige Verfügungen nicht zur Anwendung kommen.
  • Die Einräumung der Begünstigtenstellung allein ist keine ausgleichungspflichtige Zuwendung (Art. 626 ZGB).
  •  Ausgleichungspflichtig sein können jedoch die Ausschüttungen aus dem Trust zu Lebzeiten des Erblassers. Dasselbe gilt, wenn die Begünstigten des Trusts einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Trust haben.
  • Lebzeitige Zuwendungen können grundsätzlich der Herabsetzung unterliegen (Art. 522 ff. ZGB).

Es handelte sich in diesem Fall um ein liechtensteinisches Treuunternehmen (und keinen Trust nach der Haager Trust-Übereinkommen) und damit um eine Gesellschaft, auf welche das Bundesgericht jedoch Auslegungsgrundsätze für Trusts anwendete

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