Das Bundesgericht hat einen Leitentscheid gefällt über die Behandlung des Vermögens eines unwiderruflich diskretionären Trusts im Nachlass des Erblassers sowie die Natur der Einräumung der Begünstigtenstellung und die Ausgleichungspflicht der Begünstigten.
Das Bundesgericht hat im Entscheid vom 16. Dezember 2024 wichtige Grundsätze zur Behandlung von Trusts oder trustähnlichen Gebilden in Schweizer Nachlässen erlassen (BGer 5A_89/2024; bitte link einfügen hier zur Seite des Bundesgerichts):
Es handelte sich in diesem Fall um ein liechtensteinisches Treuunternehmen (und keinen Trust nach der Haager Trust-Übereinkommen) und damit um eine Gesellschaft, auf welche das Bundesgericht jedoch Auslegungsgrundsätze für Trusts anwendete
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