Einen Nachlass zu teilen, bedeutet für die Erben häufig (auch) eine emotionale Herausforderung. Es erstaunt daher nicht, dass es immer wieder zu Streitigkeiten kommt. Dieser Beitrag zeigt auf, wie ein Nachlass aussergerichtlich und gütlich geteilt werden kann, auch wenn Uneinigkeit zwischen den Erben besteht.
Eine Mediation/Moderation bietet die Möglichkeit, einen Konflikt unter den beteiligten Parteien ohne Beizug eines Richters zu lösen. Dabei werden nicht nur rechtliche, sondern auch familiäre und emotionalen Aspekte eines Konfliktes in die Konfliktlösung einbezogen. Voraussetzung dazu ist, dass alle Parteien bereit sind, konstruktiv am Konflikt zu arbeiten, um auch in der Zukunft miteinander verkehren zu können. Die Mediation/Moderation will nach vorne schauen und eine faire, tragfähige und verbindliche Lösung finden. Die Mediatorin und der Moderator müssen unabhängig von den Parteien und auf die Konfliktlösung ausgerichtet sein. Eine Mediatorin schlägt keine Lösungen vor. Ihre Aufgabe ist es, den Gesprächsprozess zwischen den Parteien am Laufen zu halten und zu steuern. Im gemeinsamen Gespräch erkennen dann die Beteiligten neue Perspektiven und finden eigenständige Lösungen, welche zu nach- und werthaltigen Ergebnissen führen. Von einem Moderator wird eine noch etwas aktivere Rolle verlangt: auch er leitet den Gesprächsprozess zwischen den Parteien, kann aber an geeigneter Stelle auch sein Fachwissen einbringen und den Parteien Lösungsvorschläge unterbreiten.
Eine (zu) vage formulierte Testamentsbestimmung oder ein jahrelang zurückliegender Konflikt können das Klima in einer Erbengemeinschaft nachhaltig schädigen. Dies kann soweit führen, dass die Erbengemeinschaft handlungsunfähig wird und die Erbteilung ins Stocken gerät oder gänzlich stagniert. Gelangt eine Erbengemeinschaft an diesen Punkt, so ist der Weg zum Richter häufig der letzte Weg. Leider geht dabei vergessen, dass der Richter sich bei seiner Entscheidfindung ausschliesslich an das Gesetz halten muss - familiäre und emotionale Aspekte oder individuelle Lösungen werden dabei weitgehend ausser Acht gelassen. Ein Gerichtsverfahren verstärkt deshalb in der Regel die Konflikte unter den Parteien noch weiter und ist ausserdem kosten- und zeitintensiv. Dies steht im Gegensatz zu den Prinzipien einer gütlichen Erbteilung: Das Gesetz gibt den Parteien an sich für Erbteilungen einen grossen Handlungsspielraum, mit welchem eine Erbengemeinschaft ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen kann. Leider kann dieser Handlungsspielraum aber auch zur Überforderung einer Erbengemeinschaft führen. Dank dem Einsatz der professionellen Gesprächsführung durch eine Mediatorin oder einen Moderator entsteht aber oft eine win-win-Situation für alle Beteiligten.
In unserer Beratungstätigkeit stellen wir leider immer wieder fest, dass Erbengemeinschaften zu selten oder zu spät eine Mediatorin oder einen Moderator zur Konfliktlösung engagieren. Viel häufiger zieht jeder Erbe einen eigenen Anwalt oder eine Anwältin bei, mit deren Hilfe dann eine Lösung – nötigenfalls unter Beizug eines Richters – gesucht werden soll. Nicht selten führt dies zu einer Polarisierung. Dass bei einem gemeinsamen Engagement einer Mediatorin oder einer Fachperson als Moderator bereits ein erster Schritt in Richtung Lösungsfindung gemacht wird, sind sich die Parteien leider zu selten bewusst. Eine allseits akzeptierte Lösung kann aber viel schneller und besser erarbeitet werden, wenn die Parteien – vor allem zu Beginn eines Konfliktes - noch miteinander kommunizieren. Dies im Gegensatz zu einem Erbteilungsprozess, der mit einem harten richterlichen Urteil endet und häufig auch das künftige Verhältnis der Parteien unwiderruflich zerrüttet.
Mediationen und Moderationen spielen bei Nachlassteilungen, in die das MME Erbrechtsteam involviert ist, eine wichtige Rolle. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Oder haben Sie eine Frage zu Ihrer persönlichen Nachlassplanung? Unsere Erbrechtsexperten stehen Ihnen bei allen Fragen zu diesem und weiteren erbrechtlichen Themen natürlich zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.