Auch Schweizer Unternehmen sind von der EUDR betroffen. Nun wird auch ihnen etwas mehr Zeit für die Implementierung zugestanden. Zudem hat die EU-Kommission neue FAQ sowie weitere Guidance zur Umsetzung publiziert. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.
Am 2. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Einhaltung der EU-Verordnung zur Entwaldung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben. Dem Vorschlag zufolge hätten grosse Unternehmen neu bis zum 30. Dezember 2025 (statt 30. Dezember 2024) Zeit, um die Verordnung einzuhalten, und KMU hätten bis zum 30. Juni 2026 (statt 30. Juni 2025) Zeit. Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden, was jedoch allgemein erwartet wird.
Die Europäische Kommission veröffentlicht zusätzliche EUDR-Guidance (Guidance on EU Deforestation Regulation - European Commission (europa.eu)) . Die Guidance sind in 11 Kapitel unterteilt, die diverse Themen abdecken, wie z. B. Legalitätsanforderungen, Anwendungszeitraum, landwirtschaftliche Nutzung und Erläuterungen zum Produktumfang. Unter anderem geht es in der Guidance auch um Rückverfolgbarkeitspflichten, die Funktionalitäten des Informationssystems und Sanktionen sowie um Erläuterungen zu Definitionen wie „Waldschädigung“, „Betreiber“ und „Inverkehrbringen“.
Darüber hinaus hat die Kommission ihre EUDR-FAQs aktualisiert und um mehr als 40 zusätzliche Antworten ergänzt: FAQs_en_241001.pdf;jsessionid=6DCC67C49EE6EA7BA72C8AF7DFFA9ED6.internet011 (ble.de).
Die Kommission veröffentlicht auch die Grundsätze der Methodik, die sie für das EUDR-Benchmarking anwenden wird, um Länder für die Zwecke der Sorgfaltspflicht der Marktteilnehmer als Länder mit geringem, mittlerem oder hohem Risiko einzustufen. Die Kommission hat mitgeteilt, dass eine „grosse Mehrheit“ der Länder als risikoarm eingestuft werden wird. Die Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems wird bis zum 30. Juni 2025 erwartet.
Schliesslich soll das Informationssystem, in dem Unternehmen ihre Due-Diligence-Erklärungen registrieren werden, Anfang November für Registrierungen und im Dezember für den Vollbetrieb bereit sein.
Somit haben betroffene Schweizer Unternehmen zusätzlich Zeit, um sich auf die weiterhin hohen Anforderungen der EUDR vorzubereiten.
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