30. Januar 2025

Nachhaltigkeitsmanagement und Berichterstattung: Der Leitfaden von Swiss GAP FER für Schweizer KMU

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Swiss GAP FER hat Mitte Dezember einen Leitfaden für kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) und deren Nachhaltigkeitsmanagement und berichterstattung veröffentlicht. Der FER-Leitfaden bietet eine strukturierte Herangehensweise, um Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und transparent darüber zu berichten.

  • Dr. Martin Eckert

    Legal Partner
  • Adrian Peyer

    Legal Partner

Für wen ist dieser Leitfaden gedacht?

Der Leitfaden richtet sich primär an Schweizer KMU, die nicht börsennotiert sind, jedoch die steigenden Anforderungen von Stakeholdern, Kunden und der Gesellschaft im Bereich Nachhaltigkeit erfüllen wollen.

Pro Memoria: KMU müssen zurzeit nach Art. 964a OR keinen sog. Bericht über nicht-finanzielle Belange erstatten.

Ziel ist es, diese KMU bei der Integration eines Nachhaltigkeitsmanagements und der Erstellung eines aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichts zu unterstützen.

Der pragmatische Ansatz von Swiss GAP FER ermöglicht es auch Unternehmen mit begrenzten Ressourcen, nachhaltiges Handeln strategisch zu gestalten.

Die 7 Schritte des FER-Leitfadens

  1. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klären: Es ist entscheidend, wer im Unternehmen für nachhaltigkeitsbezogene Aufgaben verantwortlich ist und wer diese umsetzt. Klar definierte Rollen schaffen Effizienz und Transparenz.
  2. Anspruchsgruppen analysieren und verstehen: Unternehmen müssen die Erwartungen von internen und externen Stakeholdern kennen. Eine fundierte Stakeholderanalyse bildet die Grundlage für nachhaltige Entscheidungen.
  3. Nachhaltigkeitsambition festlegen: Jedes Unternehmen sollte definieren, wie stark Nachhaltigkeit Teil seiner Strategie sein soll. Optionen reichen von der Einhaltung gesetzlicher Mindestvorgaben (Basis-Stufe) über Einbezug von Chancen und Risiken (Fortgeschrittene-Stufe) bis zur vollen Integration in die Unternehmensstrategie und -Identität (Spitzenreiter-Stufe).
  4. Wesentliche Themen ermitteln: Durch eine Wesentlichkeitsanalyse werden die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen identifiziert. Dabei zählt sowohl die Relevanz für Umwelt und Gesellschaft als auch für das Unternehmen selbst (sogenannte «Doppelte Wesentlichkeit»).
  5. Fahrplan mit Zielen und Massnahmen erarbeiten: Auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse werden Handlungsfelder priorisiert und konkrete Ziele definiert. Ein strukturierter Massnahmenplan sorgt für Umsetzungssicherheit.
  6. Massnahmen umsetzen und Fortschritt messen: Key Performance Indicators (KPIs) helfen, den Fortschritt messbar zu machen. Qualitative und quantitative Daten geben Aufschluss über Erfolge und Handlungsbedarf.
  7. Nachhaltigkeitsberichterstattung: Der (freiwillige) Bericht dokumentiert die Ergebnisse und Strategien im Bereich Nachhaltigkeit. Er dient sowohl als Kommunikationsinstrument als auch zur Vertrauensbildung bei Stakeholdern.

Zusammenfassung

Nachhaltigkeit ist kein Selbstzweck, sondern ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie, der langfristige Vorteile bringt: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Attraktivität für Mitarbeitende und Kunden sowie bessere Vorbereitung auf regulatorische Anforderungen.

Der FER-Leitfaden bietet eine klare Orientierung, um Nachhaltigkeitsmanagement strukturiert und effektiv zu implementieren. Er bietet auch Beispiele und konkrete Vorlagen, die ein KMU als Grundlage ihrer Bemühungen einfach anwenden kann.

Handlungsempfehlungen:

  1. Beginnen Sie mit der «doppelten Wesentlichkeitsanalyse», welche Ihnen durchaus neue Erkenntnisse über Ihr Geschäftsmodell, Ihre Lieferkette und weitere Aspekte Ihres KMU bringen kann. Beziehen Sie Ihre internen und externen Stakeholder frühzeitig mit in die Diskussion ein und definieren Sie danach die Nachhaltigkeitsambition Ihres KMU. Nutzen Sie den Leitfaden, um Schritt für Schritt
  2. Abklärung betr. Berichterstattungspflichten nach Art. 964l OR: Im Bereich Konfliktmineralien und Kinderarbeit empfehlen wir abzuklären, ob Ihr Unternehmen unter die diesbezügliche Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten fällt (Art. 964j OR). Im Bereich Konfliktmineralien gibt es Schwellenwerte für Einfuhr- und Bearbeitungsmengen (Art. 4 VSoTr), auch für KMU. Im Bereich der Kinderarbeit gibt es eine Ausnahme für KMU (Art. 6 VSoTr). Wer nicht als KMU qualifiziert, muss eine einer Verdachtsprüfung durchführen (Art. 5 Abs. 1 VSoTr). Besteht aufgrund der Prüfung kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit, so hat das Unternehmen diese Feststellung zu dokumentieren und ist von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten befreit (Art. 5 Abs. 2 VSoTr). Der Verwaltungsrat, der zur Berichterstattung verpflichtet ist, diese aber unterlässt oder falsch berichtet, macht sich strafbar (Art. 325ter StGB) (siehe dazu auch: «KMU müssen die nichtfinanzielle Berichterstattung jetzt angehen» | SQS).


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Hier geht’s zum FER-Leitfaden V1.0:
FER-Leitfaden zur Nachhaltigkeit

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