17. November 2022

Neue ergänzende Swiss Rules für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

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Die Vorschriften treten am 1. Januar 2023 in Kraft, zusammen mit dem neuen Artikel 697n des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

  • Dr. Jonatan Baier

    Legal Partner

Art. 697n OR

Der neue Art. 697n OR besagt, dass Schiedsklauseln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten nun in die Statuten von Schweizer Unternehmen aufgenommen werden können. Dies gilt für Schweizer Aktiengesellschaften, Schweizer Kommanditgesellschaften und Schweizer Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aber auch andere Rechtssubjekte wie Vereine können sich in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten für ein Schiedsverfahren entscheiden. Der Streit muss dann von einem Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz entschieden werden.

Sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, ist die statutarische Schiedsklausel für die Gesellschaft, die Organe der Gesellschaft, die Mitglieder der Organe und die Aktionäre verbindlich. Art. 697n OR sieht weiter vor, dass die Statuten die Einzelheiten des Schiedsverfahrens regeln können, auch durch Verweis auf institutionelle Schiedsordnungen. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die vom Schiedsspruch betroffenen Personen über die Einleitung und Beendigung des Verfahrens informiert werden und ihnen eine angemessene Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren eingeräumt wird.

Inhalt der ergänzenden Swiss Rules für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Die neuen ergänzenden Swiss Rules für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten setzen die in Art. 697n OR festgelegte Verpflichtung um, die vom Schiedsspruch betroffenen Personen zu informieren und in das Verfahren einzubeziehen. Die ergänzenden Swiss Rules enthalten sechs Artikel und schlagen den Unternehmen eine Musterschiedsklausel für ein Schiedsverfahren vor, die sie in ihre Statuten aufnehmen können.

Die sechs Artikel behandeln die folgenden Themen:

  1. Anwendungsbereich der Schiedsordnung;
  2. Informationen über die Einleitung und die Beendigung von Schiedsverfahren;
  3. Bestellung des Schiedsgerichts;
  4. Beteiligung von Drittpersonen;
  5. Informationen über den Verlauf des Schiedsverfahrens;
  6. Vorläufige Massnahmen und dringlicher Rechtsschutz.

Um mehr über die ergänzenden Swiss Rules für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zu erfahren, hat das Swiss Arbitration Centre eine Erläuterung veröffentlicht, die Sie hier finden.

Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit

Die Vorteile der Beilegung von gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren anstelle von Prozessen vor staatlichen Gerichten liegen darin, dass Schiedsverfahren grundsätzlich effizienter sind, weniger Berufungsmöglichkeiten bieten und so häufig kostengünstiger sind. Das Schiedsverfahren kann von Schiedsrichtern geleitet werden, die Fachexperten in spezifischen Bereichen sind. Ausserdem können die beteiligten Parteien die Regeln und den Zeitplan des Schiedsverfahrens flexibler gestalten. Schliesslich führt ein Schiedsverfahren zu einer Streitbeilegung mit einem vertraulichen Schiedsspruch. Für Unternehmen kann es von grossem Vorteil sein, ihre sensiblen Geschäftsinformationen aus der Öffentlichkeit heraushalten zu können.

Unser Team von Schiedsgerichtsexperten berät Sie gerne in allen Fragen zu diesem Thema. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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