Es gibt viel zu tun! Wir zeigen die wesentlichen Tasks auf
Fredrik Dekker
Tax Advisor
In der Schweiz werden die MWST-Sätze auf den 1. Januar 2024 erhöht (Normalsatz von 7.7% auf 8.1%).
Die ESTV hat mit der MWST-Info 19 die relevante Praxis zur Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 dargelegt und damit insbesondere Abgrenzungsfragen (alte/neue Sätze) geklärt.
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Werden Leistungen, die aufgrund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen (MWST-Info 19, Ziff. 2.1).
In der Praxis führt die MWST-Satzerhöhung zu zahlreichen Tasks für die MWST-Pflichtigen.
Insbesondere bei grösseren (internationalen) Unternehmen stellen sich die nötigen Anpassungen in den ERP-Systemen oft komplexer und zeitintensiver heraus als erwartet. Es empfiehlt sich deshalb, bereits frühzeitig einen Handlungsplan auszuarbeiten, um eine rechtzeitige Umstellung der Systeme auf die neuen MWST-Sätze und die korrekte Rechnungsstellung zu gewährleisten. Mögliche Schritte sind:
IT-Budget beantragen (sofern erforderlich)
Neue MWST-Codes definieren (z.B. gemäss Konzernrichtlinien)
IT-Implementierung der neuen MWST-Codes vornehmen
Testen der neuen Codes
Nebst den IT-Themen gibt es eine Vielzahl von erforderlichen Tasks. Zum Beispiel:
Ausweis der MWST auf Kundenbelegen prüfen
All-in Fees: Ausweis/Berechnung der Schlüssel prüfen
Unternehmen mit «taxe occulte» (Schattensteuer): Prüfen der Margenberechnungen und Anpassen der Preise sofern notwendig
Umsätze aus wiederkehrenden Zahlungen wie zum Beispiel Leasingverträge / optierte Mietverträge / Service Abos, etc.: Mitteilung an die Kunden, Korrekter Ausweis, Erhöhung der Zahlung etc. sicherstellen
Entgeltsminderungen, Umsatzbonifikationen, Retouren, etc: Sicherstellen, dass die korrekten MWST-Sätze angewendet werden
Einnahmen aus dem Verkauf von Gutscheinen: Besonderheiten bezüglich Zeitpunkt der Versteuerung und korrekten MWST-Satz prüfen
Vorauszahlungen und Vorauszahlungsrechnungen: Prüfen ob die Lieferung oder Dienstleistung ganz oder teilweise nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt und Abrechnung der relevanten Leistungen zum neuen Steuersatz sicherstellen
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