23. Mai 2024

Neues Bundesgesetz und Teilrevision des GwG

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Der Bundesrat will mit einem neuen Bundesgesetz die Transparenz bei juristischen Personen erhöhen und die Sorgfalts- und Meldepflichten auf weitere Bereiche risikobehafteter Tätigkeiten ausdehnen.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung verabschiedet. Mit einem eidgenössischen Register der wirtschaftlich Berechtigten und neuen Sorgfalts- und Meldepflichten für risikobehaftete Tätigkeiten soll die Integrität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz gestärkt werden.

Als Weiterführung des Beitrags vom 18. April 2023 werden nachfolgend die wichtigsten Änderungen und Massnahmen vorgestellt.

Weshalb sind diese Massnahmen notwendig?

Ein wirksames System zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ist für den guten Ruf und die Stabilität eines international bedeutenden und sicheren Finanzplatzes unabdingbar. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gefährden die Integrität des Finanzsystems. Der Missbrauch von juristischen Personen und Trusts zur Verschleierung von Vermögenswerten ist eine aktuelle Herausforderung bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen, insbesondere gegenüber Russland. Als wichtiger Finanzplatz muss die Schweiz auf diese Risiken reagieren und ihr bestehendes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiterentwickeln.

Kernelemente des Gesetzesentwurfs


Eidgenössisches Transparenzregister:
Mit einem neuen Bundesgesetz wird ein zentrales Register eingeführt, in das alle juristischen Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführte Register soll es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, schneller und zuverlässiger festzustellen, wer hinter einer juristischen Person steht. Die Registrierung wird durch ein vereinfachtes Meldeverfahren erleichtert, das auch für Vereine, Stiftungen und andere Gesellschaftsformen wie Einpersonengesellschaften und GmbHs gilt.

Sorgfaltspflichten bei risikobehafteten Beratungstätigkeiten:
Für bestimmte Beratungstätigkeiten, insbesondere im Bereich der Rechtsberatung, die ein erhöhtes Geldwäschereirisiko aufweisen, werden neue Sorgfaltspflichten eingeführt. Dies betrifft insbesondere spezifische Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Gründung und Strukturierung von juristischen Personen und Immobilientransaktionen. Die Überwachung dieser Sorgfaltspflichten soll nicht durch die regionalen Anwaltskammern, sondern durch Selbstregulierungsorganisationen (SRO) erfolgen.

Weitere Massnahmen:
Zu den weiteren Massnahmen gehören Vorschriften zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen nach dem Embargogesetz sowie Sorgfaltspflichten bei Barzahlungen ab 15’000 Franken im Edelmetallhandel und ab allen Beträgen im Immobilienhandel. Auf eine Reform des Sanktionensystems der SRO wurde aufgrund der Vernehmlassung verzichtet.

Nächste Schritte


Der Gesetzesentwurf wird nun den Eidgenössischen Räten zur Beratung unterbreitet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist frühestens 2026 zu rechnen. Mit diesen Massnahmen soll sichergestellt werden, dass die Schweiz die internationalen Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung einhält.