16. August 2023

Russland suspendiert die Mehrheit der Artikel des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz – Russland mit sofortiger Wirkung

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Die russische Regierung hat mit Präsidentenerlass vom 8. August 2023 bei Doppelbesteuerungsabkommen mit über 30 Ländern zahlreiche Artikel aussetzen lassen – betroffen ist auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Russland und der Schweiz («DBA CH-RUS»).*

  • Dr. Hagen Luckhaupt

    Senior Tax Advisor
  • Andreas Müller

    Tax & Legal Partner
  • Leila Sonderegger

    Tax Consultant

Betroffene Artikel

Mit Präsidentenerlass vom 8. August 2023 wurden die Art. 5 bis 22, 24 sowie 25b des DBA CH-RUS suspendiert. Darüber hinaus wurden die Art. 3 bis 6 des Protokolls zum DBA CH-RUS ausgesetzt.
Somit sind derzeit sämtliche Zuteilungsnormen, welche den Kern eines Doppelbesteuerungsabkommens ausmachen, ausgehebelt.

Begründet wurde der Schritt mit angeblichen «Verstössen gegen die legitimen wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Russischen Föderation».

Standpunkt der Schweiz

Das SIF hat den Präsidentenerlass vom 8. August 2023 dem Vernehmen nach zur Kenntnis genommen, will aber das DBA CH-RUS weiterhin anwenden.

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Unterstützung? Sehr gerne steht Ihnen MME zur Verfügung.

 

*Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 15. November 1995 (SR 0.672.966.51)