Die Vernehmlassungen zur Revision des Schweizer Heilmittel- und Epidemiengesetzes laufen bis zum 22. März 2024. Was kommt auf die Akteure des Schweizer Gesundheitswesens zu? Unser Beitrag gibt einen Überblick über die vorgesehenen Neuerungen.
Änderung des Heilmittelgesetzes: Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte («HMG») soll zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten, dass nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden.
Im Dezember 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur dritten Teilrevision des HMG eröffnet. Die darin vorgesehenen Neuerungen zielen darauf ab, die Digitalisierung wichtiger Prozesse im Gesundheitswesen voranzutreiben, den Umgang mit neuen Technologien zu klären und dabei die Qualität der Versorgung zu steigern. Konkret betrifft der Revisionsentwurf die folgenden Bereiche:
Änderung des Epidemiengesetzes: Das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen («EpG») regelt den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten.
Der Bundesrat hat Ende letzten Jahr die Vernehmlassung zur Teilrevision des EpG eröffnet, um die Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Pandemien zu verbessern. Die Änderungen zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund bei den Strategien zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu intensivieren. Die vorgeschlagenen Änderungen stammen insbesondere aus den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und betreffen folgende Punkte:
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