Die SSK und die ESTV veröffentlichen erstmals einen umfassenden Artikel zum Thema «Verrechnungspreise». Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick.
Die Schweizerische Steuerkonferenz («SSK») hat am 23. Januar 2024 in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ("ESTV") erstmals einen ausführlichen «Artikel» zum Thema Verrechnungspreise für das Dossier Steuerinformationen veröffentlicht. Der Artikel befasst sich mit dem Fremdvergleichsgrundsatz, der Vergleichbarkeit von Verrechnungspreisen und den verschiedenen Methoden zur Bestimmung von Verrechnungspreisen. Darüber hinaus werden Verfahrensaspekte im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen erläutert. Der von der SSK und der ESTV publizierte Artikel beschränkt sich auf die Behandlung der Gewinn- und Verrechnungssteuer.
In der Schweiz ist der Fremdvergleichsgrundsatz bei der Gewinnsteuer in Art Art. 58 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und Art. 24 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) verankert; bei der Verrechnungssteuer leitet er sich aus Art. 4 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (VStG) ab. Weiter bestehen Verwaltungsanweisungen, die für einzelne gruppeninterne Transaktionen die Verrechnungspreise bestimmen (z.B. gruppeninterne Darlehenszinsen). Der Steuerpflichtige hat jedoch stets die Möglichkeit nachzuweisen, dass eine Transaktion davon abweichend dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht.
Die SSK und die ESTV nehmen in ihrem Artikel insbesondere Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien 2022, die - obwohl ihr Inhalt nicht rechtsverbindlich ist – von den schweizerischen Steuerbehörden und Gerichte zunehmend als Auslegungshilfe für den Fremdvergleichsgrundsatz des schweizerischen Rechts herangezogen werden.
Der Artikel befasst sich eingehend mit der Vergleichbarkeitsanalyse, die im Zentrum der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes steht. Es handelt sich dabei einerseits um eine Analyse der konzerninternen Transaktionen und andererseits um eine Analyse der Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen, die als potenziell vergleichbar angesehen werden.
Erfahrungsgemäss richten die Steuerverwaltungen ihr Augenmerk mehr und mehr auf die Verrechnungspreise, was nicht zuletzt durch die Veröffentlichung des Artikels der SSK und der ESTV untermauert wird.
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