19. Februar 2024

Steuerliche Aspekte der Zuteilung von Token an Teammitglieder

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  • Tax
  • Blockchain / Digital Assets

Die Allokation von Token an Teammitglieder ist nicht in jedem Fall steuerfrei.

  • Thomas Linder

    Tax Partner
  • Eric Sutter

    Senior Tax Advisor

Die Allokation von Token an Gründer, Mitarbeiter und Vertragspartner von Krypto-Projekten wirft oft zahlreiche steuerrechtliche Fragen auf. Die steuerliche Beurteilung ist komplex und abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Vertragsausgestaltung und der steuerlichen Einordnung des Tokens als Utility, Payment oder Asset Token. Es lohnt sich daher, die steuerlichen Herausforderungen von Token-Allokationen an Teammitglieder frühzeitig zu prüfen.

Hintergrund

In der dynamischen Welt von Krypto-Projekten fungieren Token nicht nur als digitale Vermögenswerte, sondern auch als Anreizinstrument für Gründer, Mitarbeitende und Vertragspartner, ähnlich wie Mitarbeiterbeteiligungen.

In der Praxis ist es nicht unüblich, dass Gründer eines Projekts bereits in der Ideenphase grosse Hoffnung in den zu schaffenden Token setzen und daher bereits im Vorfeld eine Allokation des zukünftigen Tokens ans Gründer-Team bestimmen. Diese Token dienen nicht nur als Anreiz für zukünftige Tätigkeiten, sondern auch als Belohnung für den Projekterfolg und die bisherige Entwicklung. Diese Zusicherungen erfolgen dabei meist bereits vor der Gründung der juristischen Person.

In vielen Fällen erhalten auch Mitarbeitende in Führungspositionen oder Teammitglieder, die in frühen Projektphasen beigetreten sind, Token als integraler Bestandteil ihres Vergütungspakets. Dies gilt gleichermassen für Vertragspartner, die ihre Leistungen auf Grundlage eines Auftragsverhältnisses erbringen. Die entsprechenden Anreizprogramme sind üblicherweise mit Vesting-, Blocking- und/oder Cliff-Regelungen ausgestaltet, um langfristiges Engagement zu fördern und einen sofortigen Token-Verkauf nach Zuteilung zu vermeiden.

Die Verknüpfung von Anreizen mit dem Projekterfolg stärkt die Bindung der Mitwirkenden an das Unternehmen. Allerdings zeigt die Praxis, dass schwammige Formulierungen und unklare Vertragsbestimmungen zu Unsicherheit bezüglich der steuerlichen Implikationen führen können.

Eine klare und transparente Token-Allokation ist jedoch entscheidend, um Interessenkonflikte mit andern Token-Inhabern und der Community zu vermeiden und die Glaubwürdigkeit des Projekts zu sichern. In der Praxis sollten Gründer und Projektbeteiligte daher von Anfang an klare und verständliche Regelungen für die Zuteilung von Token schaffen.

Vesting-Periode

Das Vesting, als zeitlicher Mechanismus, regelt die schrittweise Zuteilung von Token an die jeweilige Gegenpartei nach einem bestimmten Zeitplan. Dieser Prozess stellt sicher, dass Gründende, Mitarbeitende und Vertragspartner ihre Token erst erarbeiten müssen und den Zugriff darauf daher erst nach einer vertraglichen definierten Zeit oder nach dem Erreichen festgelegter Ziele erhalten.

Blocking-Periode

Mit dem Blocking (oder Locking) werden – im Sinne einer "Einschränkung der Transferierbarkeit" – schnelle Abgänge verhindert, indem ein Zeitrahmen gesetzt wird, in dem Teammitglieder ihre (bereits allozierten) Token nicht übertragen oder verkaufen dürfen. Diese Massnahme zielt darauf ab, sicherzustellen, dass das Teammitglieder nach Ablauf der Vesting-Periode den Markt nicht mit Token fluten können und so einen Einfluss auf die Preisfindung haben.

Cliff-Periode

Letztlich stellt die Cliff-Periode eine Art zeitliche "Schwelle" dar, die überschritten werden muss, bevor die Zuteilung von Token erfolgen kann. Das Konzept der Cliff-Periode wird oft im Rahmen von Vesting-Plänen in Start-up- und Krypto-Projekten angewendet und stellt sicher, dass die Beteiligten mindestens eine gewisse Zeit für die Unternehmung tätig sein müssen, bevor sie die erste Tranche der gevesteten Token erhalten.

Steuerrechtliche Überlegungen

Ein entscheidender Aspekt bei der Ausgestaltung dieser Anreizprogramme ist neben den vorstehend skizzierten vertraglichen Implikationen auch eine frühzeitige Berücksichtigung projektspezifischer steuerlicher Überlegungen sowohl bei der ausgebenden Gesellschaft wie auch bei den begünstigten Personen. Diese umfassen in der Schweiz vorwiegend die Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer und Einkommenssteuer.

Die steuerliche Einordnung von Token-Allokationen in Bezug auf die Schweizer Mehrwertsteuer hängt wesentlich von der Art des allozierten Token ab. Die von der ESTV veröffentlichten Token-Qualifikationen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Utility, Payment und Asset Token, spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders bei Utility Token ist zu beachten, dass die Allokation an begünstigte Personen mit steuerrechtlichem Sitz in der Schweiz zu einer Mehrwertsteuerschuld der ausgebenden Gesellschaft führen kann. Ebenso führen Leistungen von Vertragspartnern mit steuerrechtlichem Sitz im Ausland und ohne eigene Schweizer Mehrwertsteuernummer unabhängig von der Token-Qualifikation zu Mehrwertsteuerschulden (Bezugssteuer) bei der in der Schweiz ansässigen Gesellschaft.

Für die Ermittlung möglicher Gewinnsteuerfolgen bei der ausgebenden Gesellschaft ist vor allem entscheidend, wie hoch der Verkehrswert des Tokens ist, zu welchem Wert die Token in der Jahresrechnung eingebucht sind, wann ein entsprechender Aufwand erfasst werden muss und ob es sich bei der ausgebenden Gesellschaft um eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stiftung oder um einen Verein handelt.

Letztlich betrifft die Schweizer Einkommenssteuer begünstigte Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsort in der Schweiz und mit einem Arbeitsvertrag mit der Projektgesellschaft sowie Vertragspartner, die als selbständig erwerbstätig gelten und ihren steuerrechtlichen Sitz in der Schweiz haben. Dabei unterliegt der Verkehrswert der übertragenen Token der Einkommenssteuer sowie den Sozialversicherungsabgaben. Für die Bestimmung des Token-Werts ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht relevant, welcher sich in der Praxis nicht immer klar feststellen lässt. Im Grundsatz ist jedoch jener Zeitpunkt als steuerlich massgeben zu betrachten, in welchem die Token der begünstigen Person basierend auf bestehenden vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr weggenommen werden können, d.h. üblicherweise bei direkter Zuteilung oder späterem Vesting. Blocking-Perioden beeinflussen dagegen meist nicht den Zeitpunkt der Besteuerung, sondern werden im Rahmen der Bewertung mindernd berücksichtigt.

Insgesamt wird deutlich, dass (frühzeitige) Token-Allokationen sowohl aus Projekt- wie auch aus Steuersicht vorteilhaft sein können. Sie fungieren nicht nur als Instrumente zum Schaffen von Anreizen, sondern auch als effektive Strategie zur Schaffung eines engagierten und nachhaltigen Unternehmens und sind meistens eine wesentliche Erfolgskomponente eines Projektes. Trotz dieser Vorteile ist es jedoch empfehlenswert, frühzeitig die steuerlichen Auswirkungen für die Gesellschaft, Gründende, Mitarbeitende und Vertragspartner zu prüfen. Dies ermöglicht es, notwendige Anpassungen vor Vertragsabschluss vorzunehmen und minimiert das Risiko von unerwarteten steuerlichen Überraschungen.

Das Tax-Team von MME berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen.