Die Vorteile von KI-Tools liegen auf der Hand. In rechtlicher Hinsicht ist jedoch Einiges zu beachten.
Softwareanwendungen, die künstliche Intelligenz («KI») einsetzen (bspw. ChatGPT, Midjourney, Bard, Stable Diffusion usw.), werden von zahlreichen Unternehmen im Arbeitsalltag verwendet. Die Vorteile dieser KI-Tools liegen auf der Hand: Arbeitsprozesse werden optimiert und beschleunigt. Folglich können Kosten und Zeit eingespart werden.
Jedoch ist aus Sicht des Schweizer Rechts hinsichtlich des Einsatzes von KI-Tools einiges zu beachten, da deren Nutzung unterschiedliche Rechtsbereiche tangiert. Vor dem Einsatz von KI-Tools sollte eine entsprechende rechtliche Prüfung erfolgen. Vor allem folgende rechtliche Rahmenbedingungen sollten Sie in Ihrem Unternehmen daher berücksichtigen, um Stolpersteine zu vermeiden – es handelt sich hierbei nicht um eine abschliessende Aufzählung:
Vor dem Einsatz von KI-Tools sollte geprüft werden, ob die im KI-Tool verwendeten oder eingegeben Daten (auch bspw. Bilder und Text) als Personendaten i.S.d. schweizerischen Datenschutzgesetzes («DSG») qualifizieren und für welche Zwecke diese bearbeitet werden, da gemäss dem DSG Personendaten nur rechtmässig bearbeitet werden dürfen. Sollten Personendaten bearbeitet werden, wird vorausgesetzt und vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) geraten (link), dass im Rahmen einer solchen Bearbeitung die datenschutzrechtlichen Grundsätze und Pflichten eingehalten werden (bspw. Richtigkeit der Daten, Verhältnismässigkeit der Bearbeitung, grenzüberschreitende Bekanntgabe von Personendaten, Informationspflichten, Wahrung von Betroffenenrechten).
Gesetzliche sowie vertragliche Geheimhaltungspflichten sind zu berücksichtigen. Aufgrund dessen ist vorab zu prüfen, ob der Einsatz von KI-Tools gesetzliche und/oder vertragliche Geheimhaltungspflichten verletzt. Dieselben Überlegungen sind im Rahmen eigener Geschäfts- und Berufsgeheimnisse zu beachten, da die Verwendung von KI-Tools deren (unabsichtliche) Offenlegung zur Folge haben könnte. Somit ist sicherzustellen, dass entsprechende Geheimhaltungspflichten gewahrt werden.
Abhängig vom jeweiligem KI-Tool und dessen konkreter Verwendung sind Immaterialgüterrechte, insbesondere Urheberrechte Dritter (zum Beispiel an Werken der Kunst oder Literatur), zu berücksichtigen. Beispielsweise kann einerseits das Trainieren von KI-Tools mit urheberrechtlich geschützten Werken und andererseits die Veröffentlichung von durch KI-Tools generierten Outputs, welche bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken zu sehr ähneln, Urheberrechte Dritter verletzen.
Aus dem zukünftigen Artificial Intelligence Act der EU («AI Act») können auch für Schweizer Unternehmen insbesondere (aber nicht nur) Transparenzpflichten erwachsen. Diese können sich daneben auch aus weiteren rechtlichen Bestimmungen oder Selbstregulierung ergeben.
Auch unabhängig von einer rechtlichen Pflicht kann Transparenz aus Vertrauens- und Reputationsgründen zu erwägen sein.
Berücksichtigen Sie auch, dass die künstliche Generierung und Modifikation von Daten durch KI-Tools zu falschen oder diskriminierenden Ergebnissen führen kann. Sie sollten sich nicht auf den Output von KI-Tools verlassen, sondern diesen nochmal einer menschlichen Prüfung unterziehen.
Aufgrund der obengenannten Stolpersteine und vielschichtigen rechtlichen Anforderungen sollten Sie KI-Tools nur nach einer vertieften rechtlichen Analyse in Ihrem Unternehmen einsetzen und in der Folge eine regelmässige Neubeurteilung vornehmen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob Sie zudem unter den Anwendungsbereich ausländischen Rechts fallen (bspw. der Datenschutz-Grundverordnung («DSGVO») oder dem AI Act.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, die Nutzung von KI-Tools in internen Richtlinien zu regeln. Diese Richtlinien sollten u.A. geeignete Rahmenbedingungen festlegen, sowie Handlungsanweisungen, Rollen und Verantwortlichkeiten anlässlich des Einsatzes von KI-Tools definieren. Zudem erweist sich die Schulung von Mitarbeitenden im Umgang von KI-Tools, nicht nur hinsichtlich rechtlicher Fallstricke, sondern auch im Hinblick auf deren effiziente Handhabung, als zielführend.
Wünschen Sie weitere Informationen bezüglich des Einsatzes von KI-Tools in Ihrem Unternehmen? Gerne unterstützen Sie unsere Rechtsexperten bei Fragen zu diesem und weiteren KI-Themen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.