Die EU reguliert ESG-Ratings.
Das EU Parlament hat einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, mit dem ESG-Ratings verlässlicher und vergleichbarer gemacht werden sollen. Ziel ist es, das Anlegervertrauen in nachhaltige Produkte zu stärken. Die Rede ist von der ESG-Rating-Verordnung. Das Gesetz stellt erstmalig Transparenz- und Integritätsanforderungen an Rating-Tätigkeiten im Bereich ESG. Rating Firmen werden verpflichtet die bei den ESG-Ratings verwendeten Methoden offenzulegen. Offenzulegen ist auch, ob für ein Rating Feldforschung vorgenommen wurde. Verstärkt wird der Rechtsschutz für Unternehmen, die beurteilt werden. Die Rating Anbieter müssen Beschwerden von Unternehmen, z.B. im Hinblick auf verwendete Datenquellen oder die Anwendung der Rating-Methoden, zeitnah und fair prüfen. Weiter führt die ESG-Rating-Verordnung den Grundsatz der Trennung der ESG-Rating-Tätigkeiten von anderen Tätigkeiten (wie zum Beispiel Prüfungsdienstleistungen und Beratungsdienstleistungen) ein. Durch diese strikte Abgrenzung sollen potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden.
Englische Version des Vorschlags: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6255-2024-INIT/en/pdf