Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergänglichkeit und somit der persönlichen Nachlassplanung fällt vielen schwer. Wir möchten Ihnen nachfolgend aufzeigen, warum es dennoch wichtig und sinnvoll ist, die Planung seiner Hinterlassenschaft aktiv an die Hand zu nehmen.
Nachlass planen und verteilen
Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, legt das Gesetz fest, wer erbt, nicht aber, wer was erhält. Mit einer Nachlassplanung entlasten Sie Ihre Angehörigen und gestalten Ihr Erbe nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen lassen Ihnen dazu einen grossen Spielraum. Bei der Nachlassplanung überlegen Sie, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben erhalten, verwaltet und verteilt werden soll. Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, der sich mit den Veränderungen Ihrer Lebens- und Familiensituation weiterentwickelt. Nicht zu vergessen sind hierbei ihre pflichtteilsgeschützten Erben, die von Gesetztes wegen ein «Stück vom Kuchen» erhalten und entsprechend bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden müssen.
Absicherung des Ehegatten oder des Lebenspartners
Viele Menschen leben in einer Beziehung und häufig besteht der Wunsch, dass man sich im Todesfall gegenseitig absichert. Was viele Paare aber nicht wissen, ist, dass gerade eine Heirat nicht bedeutet, dass der Ehegatte alleiniger Erbe des eigenen Nachlasses ist. Und so passiert es häufig, dass im Todesfall eines Partners weitere Erben Ansprüche am Nachlass geltend machen. Vor allem in Fällen, wo ein Erblasser selbständig erwerbend war oder eine Liegenschaft im Nachlass zu teilen ist, kann dies den Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Bestimmte Verteilung unter den Nachkommen
Nicht selten kommt es nach dem Ableben des Erblassers zu Konflikten unter den Nachkommen. Falls Sie gewisse Vermögensgegenstände in bestimmter Weise auf Ihre Nachkommen verteilen oder die Nachfolge für Ihr Unternehmen lösen möchten, ist die Erstellung eines Testamentes oder der Abschluss eines Erbvertrages unumgänglich. So können mögliche Konflikte zwischen Ihren Nachkommen vielleicht nicht ganz verhindert, sicher aber eingeschränkt werden.
Persönliche Dinge mit emotionalem Wert verteilen
Schmuck, Uhren, Bilder, Oldtimer… Persönliche Gegenstände weisen oft einen hohen emotionalen Wert auf. Häufig teilen wir eine Leidenschaft mit einem guten Freund oder wünschen uns, dass ein Erbstück in der Familie verbleibt. Es ist wichtig, solche Wünsche testamentarisch niederzuschreiben, um zu vermeiden, dass über Ihren Willen Unsicherheit besteht und sicherzustellen, dass er von Ihren Erben auch befolgt wird.
Etwas Gutes tun
Der Tod zeigt uns unsere Endlichkeit auf. Es erstaunt daher nicht, dass unsere Klienten bei ihrer Nachlassplanung häufig den Wunsch haben, das eigene Vermögen (zum Teil) für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig: Forschung, humanitäre Hilfe, Integrationsprojekte oder ein Beitrag an den Zoo oder den Tierschutz sind nur ein paar Beispiele möglicher Unterstützungsprojekte. Die Entscheidung ist häufig schwierig. Selbstverständlich können auch Stiftungen oder mehrere Begünstigte berücksichtigt werden und es ist auch möglich, das Vermögen einem bestimmten Zweck zuzuweisen.
Den eigenen Nachlass regeln
Wir sehen es beinahe täglich: Es ist tatsächlich eine grosse Herausforderung (und manchmal sogar eine Überwindung), sich mit der eigenen Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Aber das Wissen, dass man ein „gutes“ Testament oder einen einvernehmlichen Erbvertrag erstellt hat und seine Liebsten abgesichert sind, kann sehr beruhigend wirken. Eine frühzeitige Regelung des Nachlasses stellt auch den Familienfrieden sicher: Die Erbteilung kann dereinst im eigenen Sinn und im Interesse der Erben gerecht und reibungslos durchgeführt werden. Eine gezielt vorbereitete Nachlassplanung verhindert Unsicherheiten und Streitigkeiten – ein Wunsch, der wohl jeder Erblasser hat.
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