22. Januar 2024

WEKO verbietet Übernahme von Quickmail durch die Post

  • Artikel
  • Compliance
  • Legal
  • Daten / Technologie / IP
  • Transaktionen / M&A

Die geplante Übernahme der Quickmail-Gruppe wurde von der Aufsichtsbehörde untersagt. Solche Untersagungsentscheide sind in der Schweiz selten, da die Hürden für ein fusionskontrollrechtliches Eingreifen sehr hoch sind.

  • Luca Hitz

    Senior Legal Associate
  • Dr. Urs Isenegger

    Legal Partner

Die WEKO hat am 19. Januar 2024 in einer offiziellen Medienmitteilung ihren Entscheid bekannt gegeben, die geplante Übernahme der Quickmail-Gruppe durch die Schweizerische Post zu verbieten. Grund für diesen Entscheid war die Befürchtung der WEKO, dass die geplante Übernahme den wirksamen Wettbewerb auf mindestens einem Markt erheblich beeinträchtigen würde. Die WEKO fokussierte sich insbesondere auf den Markt für nationale adressierte Massenbriefsendungen über 50 Gramm für Geschäftskunden und kam zu dem Entschluss, dass die Post durch die Übernahme eine marktbeherrschende Stellung erlangt hätte, die einem faktischen Monopol gleichgekommen wäre.

Die Post als auch Quickmail argumentierten mit einer Sanierungsübernahme. Die WEKO hätte den Zusammenschluss genehmigen können, wenn eine solche Sanierungsübernahme vorgelegen hätte. Eine solche liegt vor, wenn eine Übernahme den Wettbewerb beeinträchtigt, jedoch die nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb auch ohne den Zusammenschluss auftreten würden (sogenannte „Failing Company Defence“). Dies wäre der Fall, wenn die Quickmail-Gruppe innerhalb kurzer Zeit ohne Unterstützung vom Markt verschwinden würde und infolgedessen ein Grossteil der Kunden ohnehin zur Post wechseln müsste. Darüber hinaus dürfte es keine alternative Option geben, die den Wettbewerb besser fördert.

Die WEKO folgte der Argumentation von Post und Quickmail betreffend Sanierungsfusion nicht. Neben der Post habe es eine weitere, nicht namentlich genannte Kaufinteressentin mit Erfahrung im Postsektor gegeben. Die Übernahme durch diese Kaufinteressentin würde einen wettbewerbsfähigen Konkurrenten der Post auf dem Markt belassen. Im Hinblick auf diese wettbewerbsfreundlichere Alternative entschied die WEKO, dass die Voraussetzungen für eine Sanierungsübernahme nicht erfüllt seien und untersagte die geplante Übernahme durch die Post.

Die Pressemitteilung der WEKO kann unter folgendem Link abgerufen werden: WEKO verbietet Übernahme von Quickmail durch Post (admin.ch)

Ihr Team