Die Schweiz war eines der ersten Länder, welches die Reisevorschrift in seiner Gerichtsbarkeit durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) umgesetzt hat. Selbstgehostete Wallets stellen eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung dar. Es gibt jedoch mehrere praktische Möglichkeiten, um die Reisevorschrift zu erfüllen.
Vier Jahre nachdem die Financial Action Task Force (FATF) beschlossen hat, die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) auf virtuelle Vermögenswerte auszudehnen und ihren Mitgliedern empfohlen hat, die sogenannte Travel Rule auch auf Virtual Asset Service Provider (VASPs) auszudehnen, haben erst 35 Länder diese Anforderungen umgesetzt. Die Schweiz war eines der ersten Länder, das diese Anforderungen umgesetzt hat.
Um das Risiko einer Transaktion einschätzen zu können, müssen VASPs im Rahmen der Travel Rule Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten einholen und diese austauschen. Bei selbst gehosteten Wallets führt dies zu zusätzlichen Herausforderungen. Wie die Travel Rule bei self-hosted Wallets umgesetzt und eingehalten werden kann, erfahren Sie in unserem Magazinbeitrag in englischer Sprache.