Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz ein revidiertes Verjährungsrecht. Im Zuge dieser Gesetzesrevision kam es zu einer Verlängerung von Verjährungsfristen, welche sich in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als zu kurz herausgestellt hatten. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die neuen Verjährungsfristen sowie die damit zusammenhängenden Auswirkungen auch für Ärzte und Therapeuten.
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