Im Kanton Schwyz war die Frage zu beantworten, ob eine (Erb-)Stiftung in Gründung Anspruch auf Ausstellung einer Erbbescheinigung hat. Der Anspruch wurde von der ersten Instanz mangels Erb-, Partei- und Prozessfähigkeit der Stiftung in Gründung abgelehnt. Das Kantonsgericht Schwyz (Entscheid ZK2 2019 43 vom 28. April 2020) und das Bundesgericht (Entscheid 5A_441/2020 vom 8. Dezember 2020) wiesen die dagegen erhobene Berufung bzw. Beschwerde der Stiftung in Gründung ab.
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