Am 1. Januar 2023 wurde der neue Art. 84a ZGB in Kraft gesetzt. Damit hat der Gesetzgeber den mit der Revision aus 2006 begonnenen Weg der Stärkung der Rechtsstellung des Gläubigers weiter ausgebaut.
Möchten Sie nichts verpassen? Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter.