Anlässlich dieses Artikels wird dargestellt, wie sich betroffene Therapeuten gegen unzumutbare Immissionen in der Nachbarschaft zur Wehr setzen können. Als grobe Unterscheidung sollen die Möglichkeiten nach öffentlichem Recht und Privatrecht unterschieden werden.
Idealerweise dient eine Therapiesitzung den Patienten als Entspannungsmoment. Die Patienten sollen Stress oder Schmerzen vergessen können und Linderung erlangen. Einem solchen Entspannungsmoment stehen störende Lärm- und Geruchsimmissionen von nachbarlichen Liegenschaften diametral entgegen. Eine Therapiesitzung ist für den Patienten bei hohem Geräuschpegel oder unangenehmen Geruchseinwirkungen ab einer gewissen Intensität nicht mehr zumutbar und folglich eine Therapiesitzung nicht mehr möglich. Die Folge: die Praxis erleidet finanzielle Einbussen, da sie nicht wie gewünscht Patienten behandeln kann.
Möchten Sie nichts verpassen? Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Newsletter.