In der EU trat am 17. August 2018 die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft, welche u.a. die Vereinheitlichung über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht innerhalb des EU-Rechtsraums (ohne GB, IR, DK) regelt. Aus Schweizer Perspektive werden internationale Sachverhalte im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) erfasst. Die beiden rechtlichen Grundlagen sind (noch) nicht koordiniert.
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