Überarbeitung der ESTV-Praxis zur MWST-Qualifikation von Token
Die mehrwertsteuerliche Klassifizierung von Native Tokens mit Governance-Funktion war bisher nicht restlos geklärt (siehe dazu Magazinbeitrag vom 6. Dezember 2022: Schweizer MWST-Qualifikation von (Native) Token).
Diesbezüglich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nun aber offenbar ihre Praxis überarbeitet und diese in Einzelfällen kommuniziert:
Die genauen Abgrenzungskriterien bleiben bis zur allfälligen Anpassung der publizierten Praxis noch unklar. Es ist daher bis auf Weiteres sorgfältig zu prüfen, ob die Governance-Funktion Haupt- oder Nebenleistung des Token darstellt und wie die übrigen Funktionen zu qualifizieren sind.
Weiter ist zu beachten, dass die MWST-Qualifikation unterschiedlich von der FINMA-Qualifikation sein kann, obwohl beide Behörden dieselben Bezeichnungen verwenden. So ist es nicht möglich, sich für Mehrwertsteuerzwecke einfach auf die FINMA-Klassifizierung zu verlassen. Es muss eine separate Analyse durchgeführt werden.Für Fragen stehen wir zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne beim Aufsetzen eines geeigneten Qualifizierungsprozesses für Token aus mehrwertsteuerlicher Sicht oder bei allen anderen rechtlichen, steuerlichen oder regulatorischen Angelegenheiten.