Mitarbeiterbeteiligungspläne und Team-Token-Allokationen sind ein gängiges Konzept, um sicherzustellen, dass Teammitglieder langfristig am Erfolg eines Projekts beteiligt bleiben. Dabei wird oft ein «Reverse Vesting» angewandt. In der Schweiz hat dieses Modell sowohl für die herausgebende Gesellschaft als auch für die Empfänger steuerliche Implikationen, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Mitarbeiterbeteiligungspläne und Team-Token-Allokationen sind ein gängiges Konzept, um sicherzustellen, dass Teammitglieder langfristig am Erfolg eines Projekts beteiligt bleiben. Dabei wird oft ein «Reverse Vesting» angewandt. In der Schweiz hat dieses Modell sowohl für die herausgebende Gesellschaft als auch für die Empfänger steuerliche Implikationen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Dieser Artikel beleuchtet die Funktionsweise von Reverse Vesting sowie die steuerlichen Konsequenzen aus Schweizer Steueroptik.
Reverse Vesting beschreibt einen Mechanismus, bei dem Token zwar sofort zugeteilt werden und somit die Verfügungsmacht über die Token bei Zuteilung an den Empfänger übergehen, jedoch in Kombination mit einer Rückkaufsoption der Gesellschaft. Der Rückkauf ist über eine bestimmte Zeitdauer möglich und der Weiterverkauf ist somit während der Laufzeit der Rückkaufsoption eingeschränkt. Die Rückkaufsoption und die damit einhergehende «Sperrung» der Token werden häufig über mehrere Jahre gestaffelt durch einen Vesting-Zeitplan aufgehoben. Dabei müssen Empfänger wie Gründer, Mitarbeiter oder Contractors im Unternehmen bleiben oder bestimmte Leistungen erbringen, damit die Rückkaufsoption verfällt.
Im Fall einer vorzeitigen Trennung oder Nichterfüllung der Bedingungen kann die Gesellschaft, die noch nicht gevesteten Token zurückkaufen. In der Praxis erfolgt der Rückkauf der Token zum ursprünglichen Verkaufspreis des Tokens oder zu einem im Vorhinein definierten Wert.
Für die herausgebende Gesellschaft ergeben sich folgende steuerliche Überlegungen:
Gewinnsteuerfolgen
Die Gesellschaft muss den Marktwert (Fair Market Value, FMV) der Token zum Zeitpunkt der Zuteilung (d.h. bei Übertragung der Verfügungsmacht) bestimmen. Dieser Wert dient als Grundlage für die steuerlichen Betrachtungen. Dabei sind die folgenden zwei Transaktionen unabhängig voneinander zu beurteilen:
Welche effektiven Gewinnsteuerfolgen sich aufgrund der Zuteilung der Token an Teammitglieder ergeben, muss von Fall zu Fall beurteilt werden und ist insbesondere davon abhängig, ob es sich bei der herausgebenden Gesellschaft um eine AG/GmbH oder um eine Stiftung/Verein handelt und ob die Gesellschaft der ordentlichen Besteuerung unterstellt ist oder das sogenannte Cost Plus 5% Besteuerungsmodell anwenden kann.
Mehrwertsteuerfolgen
Die steuerliche Einordnung von Token-Allokationen in Bezug auf die Schweizer Mehrwertsteuer hängt wesentlich von der Art des allozierten Tokens ab. Die von der ESTV veröffentlichten Token-Qualifikationen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Utility, Payment und Asset Token, spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders bei Utility Token ist zu beachten, dass die Allokation an begünstigte Personen mit steuerrechtlichem Sitz in der Schweiz zu einer Mehrwertsteuerschuld der ausgebenden Gesellschaft führen kann. Ebenso führen Leistungen von Contractors mit steuerrechtlichem Sitz im Ausland und ohne eigene Schweizer Mehrwertsteuernummer, unabhängig von der Token-Qualifikation, zu Mehrwertsteuerschulden (Bezugssteuer) bei der in der Schweiz ansässigen Gesellschaft.
Die Empfänger der Token, seien es Gründer oder Mitarbeiter, müssen folgende Aspekte beachten:
Bei Contractors, die ihre Dienstleistungen als natürliche Person anbieten, kommen ebenfalls die obigen Ausführungen zur Anwendung, wobei beim Verkauf kein steuerfreier Kapitalgewinn möglich ist, da die Token bereits als Geschäftsvermögen qualifiziert werden. Bei Contractors, welche ihre Dienstleistungen als juristische Person anbieten, kommen die üblichen handelsrechtlichen Buchführungsregeln zur Anwendung.
Reverse Vesting ist ein effektives Mittel, um das langfristige Engagement von Teammitgliedern sicherzustellen.
Der Vorteil des Reverse Vesting ist, dass eine mögliche Differenz zwischen FMV und dem Verkaufspreis des Tokens bereits im Zeitpunkt der Zuteilung besteuert wird, und nicht erst, wenn die Vestingbedingungen erfüllt sind.
Nachteilig ist, dass die Steuer im Zeitpunkt der Zuteilung geschuldet ist und die Token in jenem Zeitpunkt noch nicht in Fiat getauscht werden können. Für den Empfänger heisst dies, dass er die die Steuerschuld aus anderem Einkommen oder Erspartem finanzieren können muss.
Nicht immer ist ein Reverse Vesting Token Allokationsplan einem Vesting Token Allokationsplan vorzuziehen. Daher ist eine genaue Analyse des geplanten Tokenallokationsplans sehr empfehlenswert.
Fragen zur Vesting-Periode, Blocking-Periode und Cliff-Periode? Unter folgendem Link (Steuerliche Aspekte der Zuteilung von Token an Teammitglieder) finden Sie unseren Artikel zu diesen Themen.