Regeln Sie zu Lebzeiten, was nach Ihrem Tod gelten soll, von Bestattung bis Trauerfeier. Ein Leitfaden zur Erstellung dieser Anordnungen.
Bei einem Todesfall haben Angehörige innert kurzer Zeit viele organisatorische und administrative Angelegenheiten zu erledigen sowie wichtige Entscheidungen zu fällen (s. dazu ausführlicher "Ein Erbfall in der Familie – was ist zu tun?"). In der schwierigen Trauerphase kann dies schnell auch “robuste” Angehörige überfordern. Mit dem Erlass von persönlichen Anordnungen für den Todesfall können Sie Ihre Familie und nahestehenden Menschen unterstützen. So können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, was nach Ihrem Tod gelten soll. Zum Beispiel, wen die Hinterbliebenen informieren oder zur Trauerfeier einladen sollen, ob Sie erd- oder feuerbestattet werden wollen und wie Sie sich Ihre Trauerfeier vorstellen. Ausserdem können Sie festhalten, wo Sie wichtige, offizielle Dokumente oder Unterlagen wie Ausweise, Testament, Erbvertrag, Liste der Versicherungen und Bankkonten aufbewahren. Auch ist es sehr nützlich, wenn Sie Informationen zu ihrem digitalen Nachlass aufbereiten: So brauchen Sie eine Liste von Social Media Accounts, E-Mail Accounts, digitalen Vermögenswerten (wie Krypto-Währungen (Wie Kryptowährungen nicht verloren gehen)) und Passwörtern. Bitte notieren Sie auch alle für Ihren Nachlass relevanten Kontakte.
Sie können weiter auch eine Vertrauensperson ernennen, die sich um die Umsetzung der Anordnungen für den Todesfall kümmert – es müssen nicht zwingend die Erbinnen und Erben, Angehörigen oder der/die WillensvollstreckerIn sein.
Bewahren Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall sicher und an einem gut zugänglichen Ort auf (nicht in einem Banksafe!). Denn nur, was Ihre Angehörigen finden, können sie berücksichtigen. Am besten legen Sie Ihre Anordnungen gut beschriftet zu Ihren anderen Vorsorgedokumenten (wie Testament, Ehe- und/oder Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung), damit sie sofort verfügbar sind. Sie können auch eine Kopie davon Ihrer Vertrauensperson weitergeben. Wichtig ist, dass Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall nicht in Ihr Testament aufnehmen. Dieses wird erst nach mehreren Wochen oder gar Monaten nach dem Todesfall – d.h. nach der Beerdigung – eröffnet, womit die Anordnungen grösstenteils hinfällig sind.
Bei Anordnungen für den Todesfall gibt es keine besonderen Formvorschriften. Schriftliche Anordnungen mit Ihrer Unterschrift und Datum erleichtern es aber Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche zu erfüllen. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Anordnungen klar, realisierbar und zumutbar sind. Nur so können Ihre Angehörigen Ihnen den Abschied bereiten, den Sie sich wünschen. Ihre Anordnungen sind im gesetzlichen und dem gegebenen finanziellen Rahmen für alle verbindlich.
Denken Sie daran, Ihre Anordnungen für den Todesfall regelmässig zu prüfen und allenfalls den veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Ergänzen Sie einfach die Anordnungen mit Datum und Unterschrift oder vernichten Sie die alte Version und setzen neue Anordnungen für den Todesfall auf.
Bitte verwechseln Sie Anordnungen für den Todesfall sind nicht mit einer Patientenverfügung. Mit Letzterer erlauben oder schliessen Sie bestimmte medizinische Massnahmen aus, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt urteilsunfähig sind. In der Patientenverfügung können allerdings bspw. auch Wünsche zum Begräbnis etc. enthalten sein. Um das Risiko sich widersprechender Anordnungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen aber, solche Wünsche ausschliesslich in den Anordnungen für den Todesfall festzulegen.
Wir haben für Sie ein Musterdokument erstellt, welches Ihnen als Leitfaden zur Erstellung von Anordnungen für den Todesfall dienen soll. Laden Sie jetzt den Leitfaden herunter:
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